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Politik

CDU-Experten erarbeiten Entwurf zur Reform der Rentenversicherung

Freitag, 20. November 2020

/picture alliance, Fotostand, K. Schmitt

Berlin – CDU-Experten arbeiten an einem Reformentwurf für eine grundlegende Um­struk­turierung der Rentenversicherung. In einem Entwurf zu einem Rentenpapier des CDU-Bundesfachausschusses wird vorgeschlagen, vom Jahr 2030 an die Regelalters­grenze auf eine Regelversicherungszeit umzustellen.

Damit solle das individuelle Renteneintrittsalter errechnet und die Altersgrenze automa­tisch an die Lebenserwartung angepasst werden. Zuerst hatte das Nachrichtenportal The Pioneer über das Papier berichtet.

Der Ausschuss will nach diesen Informationen am 30. November erneut über den Entwurf beraten. In der CDU wurde betont, es handele sich noch nicht um das endgültige Papier des Fachausschusses. Bisher habe sich kein weiteres Gremium der Partei mit den Vor­schlä­gen befasst.

Nach den Vorstellungen der CDU-Experten würde sich ausgehend von der Regelalters­grenze im Jahr 2030 eine Regelversicherungszeit von 45 Jahren ergeben. Zukünftig müssten 45 Jahre Regelversicherungszeit erbracht werden, um abschlagsfrei in Rente zu gehen. Vorzeitiger oder späterer Bezug der Rente werde mit Ab- oder Zuschlägen belegt.

Ausgangspunkt für die Regelversicherungszeit solle der Zeitpunkt des ersten sozialversi­cherungspflichtigen Arbeitsvertrages oder Ausbildungsvertrages sein - spätestens das Datum, an dem es keinen gesetzlichen Anspruch auf Kindergeld mehr gibt.

Laut Rentenversicherung stellt für vor dem 1. Januar 1947 geborene Versicherte die Voll­endung des 65. Lebensjahres die Regelaltersgrenze dar. Bei Versicherten der Geburtsjahr­gänge 1947 bis 1963 liegt die Grenze zwischen 65 und 67 Jahren. Versicherte der Ge­burts­jahrgänge 1964 und jünger erreichen die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres.

In dem elfseitigen CDU-Papier heißt es unter anderem, steigende Kosten der Alterssiche­rung könnten nicht nur von Beitragszahlern aufgefangen werden. Deshalb solle es einen zusätzlichen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung geben.

Bis 2025 solle dazu entschieden werden, ob ab 2030 die Beitragspflicht auf Einkünfte jenseits des Arbeitsentgelts ausgedehnt werden soll oder eine stärkere Steuerfinanzie­rung zur Stabilisierung der Höhe der Sozialversicherungsbeiträge sinnvoll sei.

Außerdem wird vorgeschlagen, die Gesetzliche Rentenversicherung von einem reinen Umlagesystem langfristig in ein Mischsystem aus Umlage und Kapitalanlage umzubauen. In dem Entwurf heißt es, die Rentenversicherung solle beauftragt werden, einen entspre­chenden Rentenfonds für die Kapitalanlage aufzubauen.

Dazu sollten 2,5 Prozent des Bruttolohns – derzeit seien das etwa 32 Milliarden Euro pro Jahr – in den Aufbau eines Rentenfonds fließen statt in das Umlagesystem der gesetzli­chen Rentenversicherung. Um jeden späteren Missbrauch zu verhindern, solle der Renten­­fonds der Aufsicht der Bundesbank unterstellt werden. © dpa/aerzteblatt.de

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