NewsÄrzteschaftZahl der Medizinischen Versorgungszentren wächst weiter
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Ärzteschaft

Zahl der Medizinischen Versorgungszentren wächst weiter

Freitag, 20. November 2020

/dpa

Berlin – Der Trend zu Medizinischen Versorgungszentren hält (MVZ) hält weiter an. Das zeigen aktuelle Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Demnach wuchs die Zahl der MVZ im vergangenen Jahr um 11,5 Prozent auf rund 3.500 Einrichtungen bundesweit. Das sind etwa 350 mehr als im Vorjahr.

Die meisten MVZ wurden den Daten zufolge in Bayern, Nordrhein, Niedersachsen und Berlin zugelassen. In Bayern waren es 716 MVZ, in Nordrhein mit 404. Die wenigsten MVZ sind mit 33 Einrichtungen in Bremen zu finden.

Durchschnittlich arbeiten laut KBV in jedem der Zentren 6,2 Ärzte. In Deutschland sind knapp 22.000 Ärzte in einem MVZ tätig. Davon sind 8 Prozent Vertragsärzte und 92 Pro­zent angestellt. Rund 63 Prozent der in MVZ angestellten Ärzte arbeiten in Teilzeit.

Die höchste Anzahl der in MVZ tätigen Ärzte gibt es mit 4.000 in Bayern gefolgt von Nordrhein mit 2.403. Die wenigsten Ärzte in MVZ sind mit 176 in Bremen beschäftigt.

In Thüringen und Hamburg arbeitet mittlerweile jeder fünfte Arzt, der an der vertrags­ärzt­lichen Versorgung teilnimmt, in einem MVZ. Das ist bundesweit der höchste Anteil. Hausärzte, Orthopäden und Chirurgen sowie fachärztliche Internisten sind bundesweit in den MVZ am häufigsten vertreten.

Vertragsärzte (41 Prozent) und Krankenhäuser (43 Prozent) gründen MVZ der KBV zufolge nahezu zu gleichen Anteilen. Die bevorzugten Rechtsformen sind die Gesellschaft mit be­schränkter Haftung (GmbH) und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). © may/EB/aerzteblatt.de

Kommentare

Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.
Avatar #106024
Mabued
am Montag, 7. Dezember 2020, 18:46

mein-wille

Immer mehr Versorgungszentren bedeutet immer weniger Ärzte, die Hausbesuche machen. Besonders die unplanbaren Notfälle werden nicht mehr besucht. Da wird dann sofort der Rettungsdienst alarmiert. Wenn nur eine Spritze gemacht werden muss und ein Rezept erforderlich ist, erfolgt eine Einweisung in die Klinik - oft wird noch der Notarzt zur Absicherung für die Verabreichung der Spritze nachbestellt. Kosten von 1000 bis 2000 Euro laufen da schnell auf - nur um eine Lungenstauung oder fieberhaften Infekt zu therapieren. Schlimm wird es, wenn ein alter Mensch im Sterben liegt - nur der klassische Hausarzt kann da eine Einweisung verhindern. Schlimm, wenn der Patient keine verbindliche Patientenverfügung oder Vorabverfuegungbesitzt und der Bevollmächtigte nicht auf diese Situation vorbereitet ist. Die völlig unzureichenden Patientenverfügungen von Anwälten können in solchen akuten Situationen mit dem Rettungsdienst keine Klärung schaffen - und so kommt der sterbende Patient ins Krankenhaus und muss am Lebensende noch massiv leiden.
Avatar #79783
Practicus
am Freitag, 20. November 2020, 23:34

@Dr Irsheid: Falsche Frage

Eine BGA bringt - zB in Nordrhein - mit einem Honorarzuschlag von 10% eher Vorteile. Ich bin ein Beispiel für einen teilzeit angestellten Arzt im MVZ: Ich habe mit 70 meine unverkäufliche hausärztliche Einzelpraxis mit Mühe an ein MVZ abgeben können. Nach der Rechstprechung des Bundessozialgerichts ist das nur erlaubt, wenn ich mindestens drei Jahre als Angestellter weiter arbeite, weil ich sonst ja unerlaubt meine Zulassung verkauft hätte.
Für mich war es die Rettung aus der Zwangslage, entweder weiter als Vertragsarzt zu arbeiten oder mit existenzgefährdenden Verlusten einfach zu schließen - wobei mir die KV mit einem 10.000-€-Regress noch einen Fußtritt zum Abschied verpasste.
Jetzt genieße ich noch eine Weile das Angestelltendasein...
Avatar #637457
Dr. Irsheid
am Freitag, 20. November 2020, 19:32

Dr

Was hat es für Vorteile gegenüber einer Gemeinschaftspraxis?
LNS
LNS LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Aktuelle Kommentare

    Archiv

    NEWSLETTER