Politik
G-BA stellt PET-CT-Bewertungsverfahren ein
Dienstag, 24. November 2020
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, alle noch laufenden Methodenbewertungsverfahren zur diagnostischen Kombination aus Positronen-Emissions-Tomografie und Computertomografie (PET-CT) einzustellen.
„Der G-BA hat mit seinem aktuellen PET-Beschluss, das Bewertungsverfahren für verschiedene Indikationen aus formalen Gründen einzustellen, eine über 14-jährige Hängepartie beendet“, sagte Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA, dem Deutschen Ärzteblatt.
Eine Leistungseinschränkung, wie Aussagen der Patientenvertretung nahelegten, sei damit keinesfalls verbunden. „Der Möglichkeit, Selektivverträge zwischen PET/CT-Anbietern und Krankenkassen abzuschließen, steht nun auch rechtlich nichts mehr entgegen“, erklärte Lelgemann.
Die Patientenvertretung im G-BA hatte den Beschluss zuvor als falsche Entscheidung kritisiert. „Die Patientenvertretung hat sich gegen die Einstellung der Beratung ausgesprochen und Anträge auf Einschluss der PET-CT Untersuchungen bei zunächst drei Indikationen gestellt, die in deutschen S3-Leitlinien empfohlen werden“, sagte Martin Danner, Sprecher der Patientenvertretung.
Mit der Entscheidung des G-BA werde ein Status quo erhalten, der für die Patientenvertretung inakzeptabel sei, da er entgegen der Leitlinien-Empfehlungen zu einer restriktiven Anwendung der PET-CT-Diagnostik führe.
Außer bei den einigen „wenigen positiv beschiedenen Indikationen“ werde die Untersuchung nur auf Antrag oder über Ambulante Spezialärztliche Versorgungszentren (ASV) durch die Krankenkassen vergütet. Die bestehenden Genehmigungsverfahren und Vergütungen seien gänzlich intransparent und führten zu einer „unzumutbaren Ungleichbehandlung“, so die Patientenvertretung.
Bei der PET-CT sei die ganz wesentliche Frage, ob sich aus den Aufnahmen bessere Therapieentscheidungen für die Patienten ergeben, derzeit für viele Indikationen noch nicht durch Studien beantwortet, betonte Lelgemann. Ein Nutzennachweis stelle aber die gesetzliche Voraussetzung für die Aufnahme in den GKV-Regelleistungskatalog dar. Deshalb habe der G-BA zugesagt, in naher Zukunft zu prüfen, bei welchen Methoden unter Einsatz der PET-CT eine Bewertung anzustoßen wäre.
Um zum Beispiel den Nutzens der Amyloid-Positronenemissionstomografie (Amyloid-PET) bei Demenz bewerten zu können, habe der G-BA eine Erprobungsrichtline verabschiedet, auf welcher durch den G-BA finanzierte Studien aufsetzen können.
„Unser Ziel ist es, Anwendungsgebiete für PET zu identifizieren, bei denen die Studienlage einen Patientennutzen nahelegen und zwar unabhängig von dem vor langer Zeit gestellten Antrag auf Bewertung“, sagte dazu Lelgemann. Dafür befände man sich im engen Austausch mit wissenschaftlichen Fachgesellschaften und wolle erfolgsversprechende Anwendungsgebiete zügig in Bewertungsverfahren bringen. © aha/aerzteblatt.de

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