Vermischtes
Hautärzte wegen Abrechnungsbetrugs vor Gericht
Dienstag, 24. November 2020
Tübingen – Über Jahre sollen zehn Hautärzte mit Abrechnungen betrogen und so einen Millionenschaden verursacht haben – nun müssen sie sich vor dem Landgericht Tübingen verantworten. Der Schaden für die Kassenärztliche Vereinigung beträgt rund 1,3 Millionen Euro. Die Vorwürfe wiesen die Angeklagten beim Prozessauftakt gestern zurück.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben neun der nun angeklagten Ärzte von 2005 bis 2011 gemeinsam ein Laserzentrum im benachbarten Reutlingen betrieben. Dort behandelte demnach eine ebenfalls angeklagte Hautärztin in 160 Fällen Patienten, rechnete diese Leistungen jedoch über ihre Kollegen ab, so dass diese das Geld einstrichen. Für die Behandlung hatte sie laut Anklage keine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung. Sie steht wegen Beihilfe zum Betrug vor Gericht.
Die neun als Haupttäter angeklagten Hautärzte, sieben Männer und zwei Frauen, sollen die Profite selbst einbehalten haben, zum Teil floss das Geld demnach auch in die gemeinsame Praxisgesellschaft. Um noch mehr Profit zu machen, sollen die Angeklagten in einigen Fällen Behandlungen auch mehrfach abgerechnet haben.
Nach Angaben des Gerichts ergeben sich aus den Abrechnungsunterlagen bis zu neun behandelnde Ärzte. Die Anklage lautet deshalb auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrug. Mehrere der Angeklagten sind weiter als Hautarzt tätig.
Die Angeklagten wiesen die Vorwürfe am ersten Verhandlungstag zurück, zunächst wollte sich keiner von ihnen äußern. Die Verteidiger baten gleich zu Beginn um ein klärendes Gespräch.
Bei diesem sollten die Punkte der Anklage und die drohende Einziehung von Vermögen besprochen werden. Für den Prozess vor der 2. Großen Strafkammer sind zunächst 14 Verhandlungstage bis Anfang Februar anberaumt. Die Verhandlung wird am 30. November fortgesetzt. © dpa/aerzteblatt.de

Geständnisse erleichtern ... zuweilen auch
"Der Schaden für unsere Versicherten liegt bei etwas über einer Million Euro im Jahr, aber die Dunkelziffer ist wohl noch deutlicher höher", glaubt AOK-Sprecher Riyad Salhi. Gleich sechs Mitarbeiter sind Abrechnungsbetrug auf der Spur."
https://www.fr.de/rhein-main/neue-korruptions-verfahren-11550704.html
Da soll es übrigens einen bekannten Schwerpunkts-Staatsanwalt in Hessen geben, der Investigativ-Journalisten stets begeistern konnte ... jetzt aber selbst "krummer Touren" verdächtig ist.

Definition Abrechnungsbetrug, leicht gemacht
Wenn man beitritt, bestätigt man neben vielen anderen Dingen vertraglich, dass man zu Kenntnis nimmt, dass die Leistungen persönlich zu erbringen sind, um dafür Geld zu bekommen. Es kann im Prinzip, bis auf wenige Ausnahmen, nicht deligiert werden.
Wem das bekannt ist, und trotzdem fremderbrachte Leistungen abrechnet, der will an Geld unter Verwendung falscher Angaben kommen. Dies ist die landläufige Definition von Betrug.
Durch den Verteilungsschlüssel der KV ist bei gedeckeltem Budget der Schaden allen anderen KV-Mitgliedern entstanden, die für Ihrer korrekt erbrachten Leistungen dann weniger bezahlt werden.

Immer wieder die gleiche Kuriosität
Ärzte haben sich zu einer gemeinsamen Nutzung eines gemeinsam eingerichteten und betriebenen Laser-Zentrums zusammengeschlossen. Jeder Arzt rechnet die Behandlung "seiner" Patienten zu seinen Gunsten ab und bezahlt die Nutzung des Laserzentrums.
Eine Ärztin führt im Auftrag der Ärzte einen Teil der Behandlungen sachgerecht durch, ohne selbst eine Abrechnungsgenehmigung der KV zu haben.
Weder den Patienten noch den Krankenkassen ist ein Schaden entstanden. Die abgerechneten Behandlungen waren indiziert und wurden tatsächlich erbracht.
Trotzdem gilt das Verfahren als Betrug und die gesamten Zahlungen für die indizierten und durchgeführten Behandlungen werden von den Kassen bzw in deren Aufrag von der KV zurückgefordert.
Nur im deutschen Vertragsarztwesen gibt es einen Betrug ohne Geschädigten!

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