Politik
Experten sehen weitreichenden Reformbedarf im Gesundheitswesen
Dienstag, 24. November 2020
Berlin – Das Gesundheitssystem in Deutschland hat in der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie seine Stärken aber auch seine Schwächen deutlich gezeigt. Während besonders die ambulante Versorgung von Patienten mit COVID-19 sehr gelobt wird, wurde sichtbar, wie schwierig die Ausstattung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und wie schwierig die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterhin ist.
Um Lehren aus der Pandemie zu ziehen, hat die Barmer zusammen mit der Robert-Bosch-Stiftung, der Bertelsmann Stiftung, dem Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) sowie dem Barmer Institut für Gesundheitssystemforschung (bifg) heute in Berlin ein „Richtungspapier“ vorgestellt. In dem 68-seitigen Papier, werden in sieben Kapiteln Thesen formuliert, die „teilweise schon vor der Coronapandemie formuliert worden waren“, wie es hieß.
Dabei geht es um die Zukunft des ÖGD, die Digitalisierung, die stärkere Ambulantisierung, die neue Rolle der Pflege, die Zukunft von ländlichen Krankenhäusern, die neue Rollen von Kliniken mit hoher Spezialisierung sowie neuen Vergütungsstrukturen der stationären Versorgung.
Mit diesem weiten Rundumschlag wolle man die Zukunftsthemen des Gesundheitswesens deutlicher in den Vordergrund stellen, „gerade mit Blick auf die zu erstellenden Wahlprogramme“, erklärte Barmer-Vorstandsvorsitzender Christoph Straub bei der digitalen Vorstellung des Reports. Vor allem die Lehren aus der ersten Pandemiephase im März und April sollen in Reformüberlegungen für das Gesundheitswesen nach der Pandemie einfließen.
In der Pandemie wird seit Monaten deutlich, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) lange Zeit nur eine schwache Rolle im Gesundheitswesen hatte. „Der ÖGD muss als eigenständige Säule der Gesundheitsversorgung gestärkt werden, auch durch die Ausweitung der Public-Health-Perspektive“, heißt es in dem Papier.
Dafür müsse es eine bessere Bezahlung, Lehrinhalte im Medizinstudium sowie eine Fokussierung auf die präventive Gesundheitsversorgung geben. Auch solle die Verknüpfung zwischen Wissenschaft und Primärversorgung mit dem ÖGD besser funktionieren, um die „Komplexe Intervention zu bewerten und somit das Prinzip der evidenzbasierten Public Health zu befördern“, heißt es.
Bei der Vorstellung des Gutachtens beklagten die beteiligten Wissenschaftler, dass es viel zu wenig Amtsärzte in Deutschland gebe. „In fast jedem Gesundheitsamt ist nur ein Arzt, der ärztliche Entscheidungen treffen kann“, erklärte Reinhard Busse von der TU Berlin, der ebenfalls an dem Richtungspapier mitgewirkt hat.
Gerade in der Pandemie zeige sich, dass die wichtige Aufgabe der Kontaktnachverfolgung personell, technisch und finanziell besser ausgestattet werden kann. Dies solle schon während der Pandemie geschehen, beispielsweise auch durch Freiwilligenregister zur Unterstützung in den Ämtern.
Aus Sicht von Ferdinand Gerlach, Vorsitzender des Sachverständigenrates, fehlt es dem ÖGD auch an einer zentralen Struktur und Koordination. „Auf Bundesebene gibt es keine Stelle, die Aufgaben und Zuständigkeiten koordiniert.“ Auch wenn er gegen die Wiedereinführung eines Bundesgesundheitsamtes ist, müsse es künftig klarere Aufgabenverteilungen sowie eine Koordinatorenstelle für die Aktivitäten des ÖGD geben.
Auch die fehlende Digitalisierung im Gesundheitswesen habe die Pandemie deutlich offen gelegt. Daher fordern die Autoren des Papiers, dass die kurzfristigen neuen Digitalprojekte wie das DIVI-Register, die Software des ÖGD SORMAS und DEMIS auch in der Zukunft Bestand haben. Dabei sollte die Verknüpfung von Datenbanken „mit zusätzlichen digitalen Werkzeugen“ im Vordergrund stehen. Auch die elektronische Patientenakte müsse schnell zum Einsatz kommen.
Die Autoren des Richtungspapiers schlagen auch vor, dass es eine bessere Vernetzung des ÖGD mit den ambulanten sowie stationären Strukturen geben müsse. Wie bereits vorangegangene Untersuchungen zeigten, heißt es auch in diesem Papier, dass die Stärke des deutschen Gesundheitssystems sich bei der Pandemiebekämpfung vor allem in der ambulanten Versorgung zeigte.
„Kliniken sind unter infektiologischen Gesichtspunkten gefährliche Orte“, heißt es in dem Gutachten. Hausärztinnen und Hausärzte haben ihre „zentrale Rolle als Primärversorger unter Beweis gestellt.“
Laut Barmer-Chef Straub habe sich gezeigt, dass „möglicherweise größere Strukturen wie Medizinische Versorgungszentren, in denen auch die Pflege mit eingebunden war, leistungsfähiger waren als Einzelpraxen.“ Da viele Pflegeheime von mehreren Hausärzten betreut werden, habe es in einigen Situationen Probleme gegeben.
„Da muss es künftig klare Rollenteilungen geben“, so Straub. Gerlach plädiert auch dafür, dass in allen Regionen die Pandemiepläne „grundlegend überarbeitet werden“ müssen. Denn falls es überhaupt welche gebe, dann fehle oft die Angabe, wie ausreichende Schutzkleidung, eine Teststrategie oder wie die dezentrale, ambulante Probenentnahme funktionieren soll.
Für die künftige Struktur der Kliniken sieht das Positionspapier eine deutliche Strukturreform vor: „Die Pandemie bestätigt die Notwendigkeit einer Reform hin zu mehr Zentralisierung, Kooperation und Spezialisierung.“ Es habe sich gezeigt, dass für den Behandlungserfolg nicht die Wohnortnähe sondern die Ausstattung mit Personal und Geräten ausschlaggebend waren.
Dies sei aber nicht nur bei der Pandemie der Fall: „Genau wie im Idealfall für die Behandlung von COVID-19-Patienten und Patientinnen nur Häuser mit hinreichend ausgestatteten Intensiv- und Isolierstationen in Frage kommen sollten, ist auch bei der Behandlung von Herzinfarkten, Schlaganfällen oder Krebserkrankungen bislang in Deutschland eine mangelnde Steuerung der Patientenströme hin zu adäquaten Versorgungsniveaus zu beobachten.“
Daher fordern die Autoren, dass es künftig eine „sektorenübergreifende, bedarfsleistungs- und qualitätsorientierte Versorgungsstrukturplanung“ geben müsse. Leitplanken dafür sollte die Kooperation, Koordination sowie Konzentration sein. Damit sollen klare Zuständigkeiten für bestimmte Leistungsbereiche, eine intensivere Zusammenarbeit von Krankenhäusern in regionalen Netzwerken sowie eine stärkere Konzentration von hochspezialisierten medizinischen Leistungen an wenigen Standorten erreicht werden.
Gerade Kliniken, die nicht zu den spezialisierten Zentren gehören und Häuser der Grundversorgung sind, hätten auf längere Sicht die Perspektive eines „integrierten Versorgungszentrums“. Gerade in der Zusammenarbeit mit Vertragsärzten vor Ort sowie „durch eine Ambulantisierung eines zunehmend größeren Leistungsspektrums“ könnten hier neue Rollen und Zuständigkeiten entstehen.
Für neue Versorgungsstrukturen dieser Art müsse sich auch die Vergütung und Finanzierung deutlich verändert werden: „Kurzfristig müssen erforderliche Reserven zielgerichtet finanziert werden“, heißt es in dem Papier. Mittelfristig müssten aber die Vorhaltekapazitäten finanziert werden und damit eine „Reduzierung des starken Mengen- und Leistungsbezugs im DRG-System“ reduziert werden.
Auch die Qualität der Versorgung müsse eine stärkere Bedeutung für die Planung der Vergütung bekommen. Neue Vergütungsmodelle sollten vor allem im ländlichen Raum erprobt werden, dazu zählen zum Beispiel die Idee von Regionalbudgets. Diese Ideen verteidigte bei der virtuellen Vorstellung des Papieres vor allem Boris Augurzky vom RWI in Essen.
In einem weiteren Kapitel des Richtungspapier für eine Reform des Gesundheitswesens beschäftigt sich mit den Pflegefachpersonen, „die mehr können, als das System ihnen zutraut.“ In der Pandemie habe sich gezeigt, dass die Pflege auch im sozialen Kontext gestärkt werden muss: „Soziale Teilhabe und Lebensqualität sind auch unter pandemischen Bedingungen konkurrenzlose Ziele der Langzeitpflege, die mit dem Infektionsschutz in Einklang gebracht werden müssen.“
Ebenso müsse der Pflegeberuf aufgewertet und gerade bei der Versorgung von Menschen mit komplexer Multimorbidität besser gesichert werden. „Die Heilkundeübertragung auf Pflegefachpersonen erfolgte in der Pandemie und sollte jetzt endgültig eine Option regelhafter erweiterter Kompetenzwahrnehmung entsprechend ausgebildeter Pflegefachpersonen werden.
Mit der Kompetenzerweiterung müsse es natürlich auch eine bessere Vergütung für Pflegekräfte geben, forderte Gabriele Meyer, Pflegewissenschaftlerin an der Uni Halle-Wittenberg. © bee/aerzteblatt.de

Bessere Arbeitsbedingungen für die Pflege

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