Politik
S3-Leitlinie zum Hodgkin-Lymphom aktualisiert
Montag, 23. November 2020
Berlin – Fachexperten aus 24 Fachgesellschaften und Organisationen haben im Leitlinienprogramm Onkologie die S3-Leitlinie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Hodgkin-Lymphoms bei erwachsenen Patienten ab 18 Jahren überarbeitet und neue Empfehlungen formuliert.
Die Federführung der Arbeit hat die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) übernommen. Ziel der S3-Leitlinie ist es laut den Autoren um Nicole Skoetz und Andreas Engert von der Uniklinik Köln, die Versorgung von Betroffenen mit Hodgkin-Lymphom zu optimieren und evidenzbasierte Therapiestandards zu etablieren.
Sie aktualisierten in der Leitlinie unter anderem Empfehlungen zum PET-Einsatz bei frühen und mittleren Erkrankungsstadien und die daraus resultierenden Therapieentscheidungen. „Auf die Strahlentherapie kann beispielsweise verzichtet werden, wenn der PET-Befund negativ ist. Somit können wir eine Übertherapie vermeiden“, so Skoetz.
Neue Therapieempfehlungen gibt es auch für bestimmte Patientengruppen, etwa für Schwangere: „Da vor allem junge Erwachsene vom Hodgkin-Lymphom betroffen sind, wird die Erkrankung öfter als bei anderen Krebserkrankungen während der Schwangerschaft diagnostiziert“, erläutert Engert.
Aufgrund der hohen Risiken, etwa für Fehlbildungen des Kindes, sollte bei schwangeren Patientinnen die Chemotherapie nicht in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten erfolgen – sofern dies medizinisch vertretbar ist.
„Patientinnen mit weiter fortgeschrittener Schwangerschaft kann jedoch eine Chemotherapie verabreicht werden. Nach der Entbindung können diese Patientinnen zusätzlich eine Bestrahlung erhalten“, so Engert.
Betroffene mit Hodgkin-Lymphom leiden häufig auch nach Abschluss der Behandlung unter krankheits- und therapiebedingten Einschränkungen. Hierzu zählen beispielsweise eine verminderte Leistungsfähigkeit infolge von Schädigungen an Herz und Lunge, ein starker Muskelabbau sowie Fatigue und Depressionen.
Rehabilitationsmaßnahmen sollten laut Leitlinie daher unter anderem auf bewegungs- und ernährungstherapeutische Angebote abzielen, aber auch psychoonkologische Therapien einbeziehen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), die Deutsche Krebsgesellschaft und die Deutsche Krebshilfe tragen das Leitlinienprogramm Onkologie gemeinsam. Mittlerweile umfasst es 28 S3-Leitlinien, die zu einem großen Teil auch als laienverständliche Patientenleitlinien vorliegen. © hil/aerzteblatt.de

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