Ärzteschaft
COVID-19: Neue S2k-Leitlinie gibt Empfehlungen zur stationären Therapie
Montag, 23. November 2020
Berlin – Eine neue S2k-Leitlinie gibt seit heute Empfehlungen zur stationären Therapie von Patienten mit COVID-19. Sie erweitert die bereits seit März 2020 vorliegende intensivmedizinische S1-Leitlinie um den gesamtstationären Bereich und gibt damit Krankenhausärzten erstmals eine ganzheitliche und fächerübergreifende Handlungsanweisung an die Hand.
Mit der neuen Leitlinie sei es erstmals gelungen, alle Therapieempfehlungen für die stationäre Behandlung von COVID-19 Patienten zusammenzufassen, erläutert der Hamburger Intensivmediziner und Leitlinienkoordinator Stefan Kluge.
Die Leitlinie umfasst Empfehlungen über den gesamten Verlauf der stationären Behandlung – von der Aufnahme und Diagnostik über die Therapie bis hin zum weiteren Krankheitsverlauf. Darüber hinaus wurden viele andere Aspekte wie Besonderheiten bei pädiatrischen Patienten, ethische und palliativmedizinische Aspekte berücksichtigt.
Kriterien für die Intensivbehandlung
Die Leitlinie definiert, wann eine stationäre und wann eine intensivmedizinische Betreuung erforderlich ist.
„Bei Patienten mit ausgeprägter Atemnot, deutlich erhöhter Atemfrequenz und Abfall der Sauerstoffsättigung, ist eine Verlegung auf die Intensivstation angezeigt. Die Leitlinie gibt dem Klinikpersonal bereits für diese Phase Empfehlungen an die Hand“, sagte Christian Karagiannidis, Präsident der Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN).
Die DGIIN sowie die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), und die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) waren federführend an der Erstellung der neuen Leitlinie beteiligt. Elf weitere Fachgesellschaften haben mitgewirkt.
Was bei Ateminsuffizienz zu tun ist
Im Verlauf der COVID-19-Erkrankung kann es zu einer hypoxämischen respiratorischen Insuffizienz, also Problemen beim Gasaustausch in der Lunge, kommen. „Das Hauptziel der unterstützenden Therapie besteht darin, eine ausreichende Sauerstoffversorgung zu sichern, wofür uns verschiedene Methoden, wie Sauerstofftherapie oder eine Maskenbeatmung zur Unterstützung zur Verfügung stehen“, so Michael Pfeifer, Präsident der DGP.
Die Leitlinie hält fest, wann welche Form der Atemunterstützung und wann eine Intubation und mechanische Beatmung zum Einsatz kommt. Die invasive Beatmung und wiederholte Bauchlagerung seien dabei wichtige Elemente in der Behandlung von schwerst erkrankten COVID-19 Patienten“, so der Pneumologe.
Ein wichtiges Kapitel befasst sich mit der medikamentösen Therapie. „Zu Beginn der Pandemie wurden weltweit verschiedenste Substanzen ohne klare Datenlage eingesetzt“, so Christoph Spinner, Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie.
„Wir legen den aktuellen, Stellenwert der eingesetzten Medikamente in der Leitlinie ausführlich dar, eine Sterblichkeitsreduktion konnte bisher nur für Dexamethason bei schwer kranken Patienten nachgewiesen werden.“
Hygieneregeln zum Schutz von Patienten und Personal
„Entscheidend bei der stationären Behandlung von COVID-19-Patienten ist auch, dass strenge Hygieneregeln eingehalten werden, auch und besonders, um das Personal zu schützen“, betont Uwe Janssens, Präsident der DIVI.
So empfiehlt die Leitlinie die strikte Einhaltung der Basishygiene, einschließlich der Händehygiene, sowie das korrekte Tragen von adäquater persönlicher Schutzausrüstung, dies sei im Umgang mit den Patienten unabdingbar. © nec/aerzteblatt.de

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