Politik
60 Klagen gegen das BMG wegen Atemschutzmasken
Dienstag, 24. November 2020
Berlin – Im Zusammenhang mit bestellten Atemschutzmasken sind aktuell rund 60 Klagen gegen das Bundesgesundheitsministerium (BMG) anhängig. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.
Zum Stand 5. November 2020 waren den Angaben zufolge in 46 Fällen die genannten Verfahren noch nicht abgeschlossen. Der Streitwert aller rechtshängigen Klagen im Open-House-Verfahren lasse sich laut Bundesregierung derzeit nicht abschließend beziffern und dürfte knapp im dreistelligen Millionenbereich liegen.
Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, wurden bis zum Stand 30. Oktober 2020 in 15 weiteren Streitfällen aus dem Open-House-Verfahren ein außergerichtlicher Vergleich abgeschlossen. Gerichtliche Vergleiche seien bislang im Zusammenhang mit den im Rahmen der Coronapandemie vorgenommenen Beschaffungsvorgängen von Schutzmasken nicht geschlossen worden.
Bis Ende Oktober seien im Verhältnis zu 262 Lieferanten aus dem Open-House-Verfahren alle Vertragspflichten erfüllt worden. Im Verhältnis zu insgesamt 106 Lieferanten seien noch Vertragspflichten offen beziehungsweise zu klären – grundsätzlich seien aber nicht alle offenen Vertragspflichten mit einem Prozessrisiko gleichzusetzen.
Sollte sich ein Klageverfahren abzeichnen, würden das Prozessrisiko und die damit verbundenen Kosten im Vorfeld evaluiert. Das Prozesskostenrisiko für alle Fälle mit offenen Vertragspflichten wird derzeit von der Bundesregierung auf einen „niedrigen zweistelligen Millionenbetrag“ geschätzt. In vergleichbarer Höhe lägen die Schätzungen bezüglich möglicher Verzugszinsen. © EB/aha/aerzteblatt.de

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