Politik
Bund will für 2021 rund 130 Millionen Antigenschnelltests sichern
Dienstag, 24. November 2020
Berlin – Der Bund will für das neue Jahr weiteren Nachschub an Antigenschnelltests auf SARS-CoV-2 organisieren, die künftig deutlich häufiger eingesetzt werden sollen. Ziel sei, für das erste Quartal 2021 rund 60 Millionen Tests für Deutschland zu sichern.
Für das zweite Quartal sollen 40 Millionen Antigentests folgen, dann bis Jahresende weitere 30 Millionen. Die Tests sollen prioritär im Gesundheitswesen und der Pflege eingesetzt werden.
Für die letzten Monate dieses Jahres sind bereits größere Kontingente über Abnahmegarantien bei Herstellern gesichert worden, damit die Länder oder Einrichtungen sie kaufen können. Nach sechs Millionen Tests für Oktober und 12,5 Millionen für November sollen es laut Ministerium im Dezember 17,5 Millionen Schnelltests sein.
In den ersten Bundesländern ist der Einsatz inzwischen angelaufen. Bei Antigenschnelltests müssen Proben zum Auswerten nicht ins Labor gebracht werden. Sie gelten aber als nicht so genau wie sonst genutzte PCR-Tests. Vornehmen müssen sie medizinisch geschultes Personal. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) muss ein positives Ergebnis eines Schnelltests durch einen PCR-Test bestätigt werden.
Laut einer Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), die seit Mitte Oktober gilt, können sie vor allem in Kliniken und Pflegeheimen auf breiter Front zum Einsatz kommen. Dies soll helfen, Bewohner, Personal und Besucher besser zu schützen.
Die Einrichtungen müssen dazu ein Testkonzept erstellen. Dann legt das Gesundheitsamt fest, wie viele Tests gekauft und auf Kassenkosten finanziert werden können – in Pflegeheimen sind bisher bis zu 20 Tests pro Monat pro Bewohner möglich. Im Gespräch ist eine Ausdehnung auf weitere Bereiche.
Die Ministerpräsidenten der Länder plädierten unterdessen dafür, mehr Tests einzusetzen. So sollten im Rahmen der Coronateststrategie je Pflegebedürftigem 20 Schnelltests pro Woche vorgesehen werden, heißt es in einem heute vorliegenden Beschlussentwurf der Länder für die morgigen Beratungen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).
Der Bund will für die Risikogruppen ab Anfang Dezember zudem gegen eine geringe Eigenbeteiligung die Abgabe von insgesamt 15 FFP-2-Masken ermöglichen – rechnerisch eine pro Winterwoche.
Die Ministerpräsidenten schlagen zudem vor, dass Bund und Länder sich darauf einigen, das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne grundsätzlich einheitlich auf im Regelfall zehn Tage festzulegen.
„Mit den nunmehr in größerer Zahl zur Verfügung stehenden Antigenschnelltests ist eine testgestützte Verkürzung der Quarantänezeit möglich.“ Einen kürzere Quarantänezeit entlaste die betroffenen Bürger und die Gesundheitsämter und mildere die wirtschaftlichen Folgen von Quarantäneanordnungen für den Einzelnen und für die Volkswirtschaft. © dpa/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema



Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.