Politik
Spahn regelt Finanzierung von Krebsberatungsstellen neu
Freitag, 27. November 2020
Osnabrück – Die umfassende Beratung von Krebskranken und ihren Angehörigen wird künftig zu einem deutlich höheren Anteil von den Krankenkassen übernommen. Nach erfolglosem Ringen mit dem Sozialministerium entschied Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), den Anteil der gesetzlichen Krankenversicherung an der Finanzierung von Krebsberatungsstellen von derzeit 40 Prozent auf 80 Prozent zu verdoppeln.
„Krebsberatungsstellen helfen den Betroffenen und ihren Angehörigen unbürokratisch und schnell bei psychischen und sozialen Problemen“, sagte Spahn im Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung heute. Deshalb würden die Krankenkassen künftig 80 Prozent der Kosten übernehmen. „Das ist ein wichtiges Signal für Krebskranke und ihr Umfeld. Auch in der Pandemie gilt ihnen unsere volle Unterstützung.“
Der Minister hatte bereits 2019 den Krankenversicherungsanteil der Finanzierung auf 40 Prozent festgelegt. Allerdings klaffte weiter eine Finanzierungslücke, wie unter anderem die Deutsche Krebshilfe wiederholt kritisiert hatte. So seien Kosten für eine umfängliche psychosoziale Beratung, die auch sozialrechtliche Unterstützung ermöglicht, weiterhin nicht gedeckt.
Die Krebshilfe forderte einen Einstieg der Rentenversicherung. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wirft dem von Hubertus Heil (SPD) geführten Sozialministerium (BMAS) vor, einer zufriedenstellenden Lösung zur ergänzenden Finanzierung durch die Rehabilitationsträger nicht zugestimmt zu haben, sodass Spahn nun im Alleingang entschieden habe, den Kassenanteil zu verdoppeln.
Die Sicherstellung einer ambulanten psychoonkologischen Versorgung ist als Ziel im nationalen Krebsplan verankert. Die verbleibenden 20 Prozent der Finanzierung sollen, wie im Krebsplan empfohlen, zu 15 Prozent von den Ländern übernommen werden, erklärte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums.
Für die Krebsberatungsstellen verbleibt ein Eigenanteil von fünf Prozent. Damit werde „eine gesicherte und umfassende Finanzierungsgrundlage im Sinne der Betroffenen“ geschaffen. © kna/aerzteblatt.de

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