Ärzteschaft
Aktuelle Praxisinformation zu Coronasonderregelungen bei Verordnungen
Freitag, 27. November 2020
Berlin – Für die Verordnung von Leistungen wie Heilmittel und häusliche Krankenpflege gelten aufgrund der Coronapandemie vereinfachte Regelungen. Um diese schnell im Blick zu haben, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine aktualisierte Übersicht für die Praxis bereitgestellt.
Auf zwei Seiten sind alle verordnungsfähigen Leistungen mit den jeweiligen Sonderregelungen aufgeführt. Die Übersicht umfasst ausschließlich Leistungen, die Ärzte und Psychotherapeuten veranlassen dürfen. Dazu gehören etwa Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Krankentransporte und Soziotherapie.
So sind beispielsweise Krankentransporte zu notwendiger ambulanter Behandlung von Coronapatienten auch bei behördlich angeordneter Quarantäne genehmigungsfrei und können problemlos per Telefon oder Videosprechstunde verordnet werden.
Darüber hinaus informiert die Praxisinformation aber auch über den richtigen Umgang mit Betäubungsmittelrezepten, Krankmeldungen oder Überweisungen. So ist aufgrund der Coronapandemie derzeit die Übertragung von BtM-Rezepten auch außerhalb von Vertretungsfällen möglich.
Zudem dürfen derzeit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Überweisungen auch nach telefonischer Konsultation ausgestellt werden. © hil/sb/aerzteblatt.de

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