Politik
Maskenausgabe: Organisation ungeklärt
Mittwoch, 2. Dezember 2020
Berlin – Die geplante Ausgabe von FFP2-Masken an Risikogruppen in der Pandemie ist nach Darstellung des GKV-Spitzenverbandes in der Verwaltungsratssitzung des Verbandes organisatorisch noch ungeklärt.
Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) geklärt habe, dass 27 Millionen Menschen zur Risikogruppe in Deutschland gehören und damit laut Bevölkerungsschutzgesetz Anspruch auf FFP2-Masken hätten, sei die Art der Information über diesen Anspruch noch ungeklärt.
Zwar sei der Plan, dass die Krankenkassen einen bundesweit einheitlichen Brief verschicken, aber auch das „Verfahren ist noch ungeklärt“, sagte GKV-Vorstandsvorsitzende Doris Pfeiffer heute in der virtuellen Sitzung des Verwaltungsrates.
Die Apotheken werden damit beauftragt, die Masken entsprechend auszugeben und rechneten die Kosten dann direkt mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS, früher Bundesversicherungsamt BVA) ab. Gezahlt werden die Masken aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, es seien aber Mittel dafür aus Steuergeldern in den Fonds eingeflossen, hieß es weiter.
Aus dem Kreis der zugeschalteten Selbstverwalter kam die Warnung, dass die FFP2-Masken auch dem Qualitätsstandards genügen müssten und die Krankenkassen darauf auch drängen sollten.
„Die Ausgabe der Masken und auch die Qualitätskontrolle ist keine Aufgabe der Krankenkassen“, betonte Pfeiffer. „Die Beschaffung und damit die Qualitätskontrolle liegen beim Bundesgesundheitsministerium“, so Pfeiffer weiter. © bee/aerzteblatt.de

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