Ärzteschaft
Ärztekammer Westfalen-Lippe benennt sechs Punkte für erfolgreiche Krankenhausplanung
Montag, 30. November 2020
Münster – Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) hat sechs Handlungsfelder benannt, die aus ihrer Sicht für den Erfolg einer künftigen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen (NRW) notwendig sind.
„Es ist gut, dass NRW auf eine bessere Strukturierung, auf sinnvolle Aufgabenteilung und auf mehr Kooperation der Krankenhäuser untereinander und mit den niedergelassenen Ärzten setzen will“, erklärten die Delegierten der Kammerversammlung am vergangenen Wochenende.
Die Kammerversammlung fordert die Landesregierung unter anderem auf, den medizinisch-fachlichen Sachverstand der Ärztekammern auch bei der weiteren Erarbeitung intensiv einzubeziehen und die neue Systematik gründlich auf ihre Folgen zu prüfen.
Die zunehmende Spezialisierung der Häuser benötige verbindliche Vorgaben für die Zusammenarbeit der Krankenhäuser bei der Qualifizierung des ärztlichen Nachwuchses.
„Die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung erfordert regionale und (in der Grundversorgung) wohnortnahe Kooperationen. Für solche Kooperationen muss der Krankenhausplan Anreize bieten“, betonte die Kammerversammlung.
Ortsnahe Versorgung sichern
Mit Blick auf die ländlichen Regionen ist es aus Sicht der Kammer richtig, dass das Land weiter am Prinzip der ortsnahen Versorgung festhalte. „Für die Verwirklichung dieses Ziels wird es in Zukunft verstärkt auf sektorenübergreifende Versorgungskonzepte ankommen. Deswegen muss das Belegarztwesen auch im neuen Krankenhausplan gefördert werden“, fordern die Delegierten.
Der neue Krankenhausplan müsse zudem als Konsequenz aus der Coronapandemie künftig besonderes Gewicht auf ausreichende Reservekapazitäten in der Intensivmedizin legen. Eine erfolgreiche Krankenhausplanung erfordere zudem genügend Mittel für Investitionen und eine Reform des diagnosebezogenen Fallpauschalensystems.
„Die neue Krankenhausplanung wird nur dann nachhaltig erfolgreich sein können, wenn die Investitionsmittel nicht nur einmalig erhöht werden, sondern dauerhaft das erforderliche Niveau erreichen“, betonen die Delegierten.
„Das muss Kontinuität erhalten, darf keine einmalige Sache bleiben. Zugleich muss sich NRW auf Bundesebene entschieden für eine Reform des kranken DRG-Systems einsetzen. Die Finanzmittel für die Kliniken wie etwa auch die Freihaltepauschale müssen unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden“, erklärte der Kammerpräsident Hans-Albert Gehle.
Zentren fördern
Die Delegierten der Kammerversammlung setzen sich zudem für die Krankenkassenzuschläge an Brustzentren „und damit für eine nachhaltige Finanzierung der in NRW seit 15 Jahren erfolgreich etablierten Struktur der Brustzentren“ ein.
Seit 2005 werden in NRW Brustzentren ausgewiesen und erhielten bisher für ihre besonderen Leistungen einen finanziellen Ausgleich in Form eines Zuschlags. Die Brustzentren müssen dafür besondere Qualitätsanforderungen erfüllen.
Nach einer Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sollen diese Zuschläge künftig entfallen. Die Kammerversammlung der ÄKWL fordert den G-BA auf, Brustzentren auch zukünftig eigenständig als zuschlagsfähige Zentren vorzusehen.
Die Kammerdelegierten forderten außerdem, die Patientenversorgung in Zeiten der Coronapandemie dürfe zu nicht zu Nachteilen für die ärztliche Weiterbildung und die Ärzte in Weiterbildung führen.
In dem Beschluss des westfälisch-lippischen Ärzteparlamentes heißt es, dass Ärzte in Weiterbildung auch in Teilen ihrer Arbeitszeit außerhalb ihres eigentlichen Fachgebietes eingesetzt würden, um die Folgen der COVID-19-Pandemie zu begrenzen.
„In Zeiten einer kompetenzorientierten Weiterbildung müssen die Weiterbildungsbefugten gewährleisten, dass die erworbenen Kompetenzen durch solche Tätigkeiten nicht leiden und kein Nachteil für die in Weiterbildung befindlichen Kollegen entsteht“, sagte Rüdiger Smektala, der als Mitglied des Kammervorstandes den Ausschuss Ärztliche Weiterbildung der ÄKWL betreut. © hil/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema


Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.