Ärzteschaft
MFA-Gehälter: Unterschiede zwischen Klinik und Arztpraxis
Montag, 30. November 2020
Berlin – Da in Krankenhäusern deutlich mehr Geld zur Finanzierung des Personals zur Verfügung steht, wird es für Vertragsarztpraxen immer schwieriger, geeignetes medizinisches Fachpersonal zu finden und zu binden. Dies moniert das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi).
Das Zi hat heute eine Analyse der Einstiegsgehälter von Medizinischen Fachangestellten (MFA) in Krankenhäusern und Vertragsarztpraxen nach Tarifvertrag zwischen 2018 und 2020 vorgelegt.
Das Ergebnis: Wegen der in den vergangenen Jahren stärker gewachsenen Finanzierungsgrundlage in der stationären Versorgung liege das monatliche Einstiegsgehalt (ohne Berücksichtigung von Sonderzahlungen) einer MFA im Krankenhaus um rund 500 Euro höher als für eine MFA in Arztpraxen.
„Höhere Tarifgehälter bedeuten für Vertragsärzte und Krankenhäuser höhere Personalkosten. Der Spielraum für die Entwicklung der Gehälter hängt von der Weiterentwicklung der Preiskomponente der Vergütung ab. Diese wird für ambulante und stationäre Leistungen durch den jeweiligen Orientierungswert bestimmt“, so der Zi-Vorstandsvorsitzende Dominik von Stillfried.
Seit Jahren steige der Orientierungswert für Krankenhäuser stärker als der für Vertragsarztpraxen. Allein Zzwischen 2016 und 2020 sei der Orientierungswert für Krankenhäuser um 15,02 Prozent gestiegen – für Vertragsarztpraxen lediglich um 6,96 Prozent. Auch im Jahr 2021 setze sich dies fort: Für Kliniken betrage der Anstieg 2,6 Prozent, für Kassenarztpraxen nur 1,25 Prozent.
„Somit ist es kein Wunder, dass es Krankenhäusern leichter fällt, höhere Tarifgehälter für MFAs zu zahlen. Deshalb darf sich die Politik nicht nur um die Personalknappheit in den Kliniken kümmern. Wird nicht zugunsten der Vertragsarztpraxen nachgesteuert, droht ein Engpass in der medizinischen Versorgung“, mahnte von Stillfried. © EB/aha/aerzteblatt.de

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