Ärzteschaft
Leichter Rückgang bei Corona-PCR-Tests und Positivrate
Dienstag, 1. Dezember 2020
Berlin – Die Zahl der PCR-Tests auf SARS-CoV-2 und die Rate der positiv ausgefallenen Tests ist in der vergangenen Woche leicht gesunken. Das geht aus der neuen Datenauswertung des Verbandes Akkreditierte Labore in der Medizin (ALM) zur COVID-19-Testung in der 48. Kalenderwoche hervor.
Danach nahmen die Labore 1.235.607 SARS-CoV-2-PCR-Tests vor, ein Prozent weniger als in der Woche zuvor. 116.449 hatten einen positiven Befund, das entspricht 9,4 Prozent. In der Vorwoche hatte die Positivrate 9,6 Prozent betragen. Laut dem ALM haben die Labore ihre Testkapazitäen auf jetzt fast 1,72 Millionen PCR-Tests pro Woche ausgebaut.
Irritiert zeigte sich der Verband von der Weiterentwicklung der bestehenden Coronavirustestverordnung. Diese sieht vor, dass auch weitere Leistungserbringer wie Zahnärzte und Tierärzte Labordiagnostik zum direkten oder indirekten SARS-CoV-2-Nachweis erbringen dürfen.
„Für die Sicherheit in der Patientenversorgung ist es dringend erforderlich, dass Zahnärzte und Tierärzte hier den gleichen Vorgaben unterliegen, wie vertragsärztlich tätige Labore“, betonte Jan Kramer, stellvertretender Vorsitzende des ALM.
Konkret bedeute das: Einhaltung des Medizinprodukterechts, Erfüllung der Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung labormedizinischer Untersuchungen, Teilnahmepflicht an Ringversuchen als Voraussetzung zur Vergütung, persönliche Leistungserbringung mit ärztlicher Gesamtverantwortung und medizinischer Validierung von Befunden, Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes mit Umgangsgenehmigung und Beachtung des Meldewesens sowie der Anbindung an die Corona-Warn-App.
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„Vor dem Hintergrund der ebenfalls knapp werdenden Testressourcen stellt sich auch die Frage, ob es jetzt richtig und sinnvoll ist, den Kreis der Leistungserbringer zu erweitern. So werden medizinisch wichtigen Einrichtungen Testkapazitäten entzogen, was aus unserer Sicht nicht im Sinne der Nationalen Teststrategie und der dort festgelegten Priorisierungen sein kann“, sagte der ALM-Vorsitzende Michael Müller.
Kritik an der neuen Testverordnung übte auch der Berufsverband deutscher Laborärzte (BDL). Danach ist insbesondere unklar, wie die Sicherheit des Personals zum Beispiel in Pflegeheimen oder Schulen gewährleistet werden soll, die Antigenschnelltests anwenden.
Die Probenvorbereitung sei aerosolbelastet und müsse zwingend unter einer Sicherheitswerkbank stattfinden, um Infektionsgefahren zu minimieren, erläutert der Verband. Weiterhin sollten benutzte Antigenschnelltests nicht ohne vorherige Sterilisation im Hausmüll entsorgt werden, da auch von benutzten Tests Infektionsgefahren ausgingen, warnt der BDL. © hil/aerzteblatt.de

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