Ärzteschaft
Kriedel sieht Fortschritte bei Regeln für Digitalisierung
Freitag, 4. Dezember 2020
Berlin – Kleine, aber nicht unwichtige Fortschritte habe man bezüglich der Einführungs- und Übergangsfristen sowie weiteren Regelungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung erzielt, betonte Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), im Rahmen der heutigen KBV-Vertreterversammlung.
Kriedel legte der Vertreterversammlung einen „mühsam errungenen“ Vorschlag für eine IT-Sicherheitsrichtlinie, zu der der Gesetzgeber aufgefordert hatte, vor. Im Rahmen der letzten Vertreterversammlung im September beauftragten die Delegierten den KBV-Vorstand, gewisse kritisch gesehene Punkte auszuräumen. Dies betraf unter anderem die Praktikabilität der Vorgaben, längere Fristen für die zeitliche Umsetzung sowie die Finanzierung des Mehraufwands.
Auch mithilfe der Vermittlung durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) könne man nun einen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) konsentierten Vorschlag für die IT-Sicherheitsrichtlinie sowie einen Vorschlag für die Zertifizierungsrichtlinie in Form eines Antrags zur schriftlichen Abstimmung vorlegen. Letztere umfasst inhaltlich die Zertifizierung der IT-Dienstleister vor Ort durch die KBV.
Der nun erzielte Kompromiss sei für die Praxen gut umsetzbar und biete, sofern die Zustimmung der Vertreterversammlung erfolge, die erhoffte Rechtssicherheit und Klarheit. Aus Sicht Kriedels „ein echter Fortschritt“. Die KBV werde dazu nach dem Beschluss weiterführende Informationsmaterialien zur Verfügung stellen – beispielsweise eine Onlineschulung zur IT-Sicherheit sowie Hinweise und Checklisten um den Praxen die Umsetzung zu erleichtern.
Im Hinblick auf Fristen und Einführungsregelungen habe man unter anderem bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) einen Erfolg erzielt. Diese starte nun, nach erfolgreicher Intervention beim BMG, erst zum vierten Quartal kommenden Jahres. Auch habe man erwirken können, dass spätestens zum 1. Juli 2021 alle Konnektoren die Komfortsignatur ermöglichen müssen – dies werde Erleichterungen im Praxisalltag bringen.
Kritisch ging er auf die elektronische Patientenakte (ePA) ein, die zum Jahreswechsel starten soll. „Davon sind die Konnektorenhersteller noch weit entfernt. Das schiebt die Praxen gefährlich nah an das Sanktionsdatum. Aber wie sollen sie die Applikation anwenden, wenn dafür die Technik noch nicht da ist?“, kritisierte Kriedel.
Mehr Tempo forderte er bei der Weiterentwicklung der sicheren Übermittlung von Dateien, Ton und Bild. Das sehe das geplante Digitale Versorgungs- und Pflege-Modernisierungsgesetz erst ab September 2023 vor. Solche Messaginganwendungen seien es, die den Nutzen der Digitalisierung in der Praxis endlich spürbar machen könnten – deshalb brauche man sie schneller.
Der Gesetzentwurf gehe aber einen richtigen Schritt in Richtung Betriebssicherheit der TI. Das die Gematik die Betriebsverantwortung für die TI übernehmen soll, begrüßte Kriedel ausdrücklich. Es dürfe nicht passieren, dass die Gematik die Verantwortung auf einen Dienstleister abschieben kann. Auch die vorgesehene Befreiung der Praxen von der Datenschutz-Folge-Abschätzung sei sinnvoll.
Eine Neuheit präsentierte Kriedel mit dem „MIO Viewer“. Die Anwendung macht es möglich, definierte Medizinische Informationsobjekte, wie den Impfpass und das Zahn-Bonusheft, online sowie mobil anzusehen. Die Software-Hersteller von ePAs, Praxisverwaltungssystemen oder auch Krankenhausinformationssystemen können diesen Viewer per frei verfügbarem Code integrieren. „Das Schlagwort ist Open Source – denn Integrieren ist sicherlich immer der beste Weg für alle Beteiligten“, so Kriedel. © aha/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema


Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.