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Ärzteschaft

Laborärzte warnen vor ungezieltem Einsatz von Antigenschnelltests

Dienstag, 8. Dezember 2020

/picture alliance, Kyodo

Berlin – Mit fast 1,77 Millionen PCR-Tests pro Woche befindet sich die SARS-CoV-2-PCR-Kapazität wei­ter­hin auf einem sehr hohen Niveau. Mittlerweile stehen auch Antigenschnelltests zur Verfügung, Labor­mediziner warnen aber vor einem ungezielten und anlasslosen Einsatz.

Auch wenn solche Schnelltests derzeit in unterschiedlichsten Lokalitäten angeboten würden, bedeute das nicht, dass die Ergebnisse in jedem Fall sicher seien, warnte der Laborverband ALM heute bei einer Onlinepressekonferenz.

Alarmiert zeigt sich auch der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL): Die in Deutschland zugelasse­nen und auf der Liste des Bundesamtest für Arzneimittel- und Medizinprodukte verzeichneten Antigen­schnelltests auf SARS-CoV-2 unterschieden sich erheblich in der Qualität – mit entsprechenden Risiken für gefährdete Patientengruppen.

Mit der neuen Coronavirus-Testverordnung vom 2. Dezember können nichtmedizinische Einrichtungen Schnelltests für den Eigenbedarf selbst auswählen und beschaffen. Doch hinsichtlich Sensitivität und Spezifität können sie mit dem Goldstandard PCR nicht mithalten. „Die Coronavirus-Labordiagnostik und Vor-Ort-Schnelltests sind getrennte Welten“, so der Vorsitzende des BDL, Andreas Bobrowski.

Positive Ergebnisse immer bestätigen lassen

Während sich die Menschen bei falsch-positiven Tests unnötig sorgen könnten, würden sie sich bei falsch-negativen Tests in falscher Sicherheit wiegen. „Positive Antigenschnelltests müssen deshalb grundsätzlich durch einen SARS-CoV-2-PCR-Test im fachärztlichen Labor überprüft werden“, betonte der ALM-Vorsitzende Michael Müller.

Und auch ein negativer Antigenschnelltest sei kein Freifahrtschein, sondern immer nur eine Momentauf­nahme. Bei symptomatischen Personen sollte ein negativer SARS-CoV-2-Antigenschnelltest außerdem sehr kritisch gesehen und ebenfalls durch eine PCR-Untersuchung überprüft werden, vor allem im Zu­sammenhang mit Risikokontakten.

Darüber müssten diejenigen, die so einen Antigenschnelltest machen, aufgeklärt werden. Deswegen sollten Antigenschnelltests von medizinischem Fachpersonal mit ärztlicher Begleitung und Gesamtver­ant­wortung eingesetzt werden.

BDL fordert klare Verfahrensregeln

Für den BDL bedeutet der Einsatz von Antigenschnelltests, dass das Monitoring des Infektionsgesche­hens in Deutschland zwangsläufig massiv geschwächt wird. „Wenn Antigenschnelltests die zuverlässigen PCR-Tests im fachärztlichen Labor ersetzen, müssen alle Beteiligten mit deutlich mehr unerkannten Co­ronavirus-Infektionen rechnen“, so Bobrowski.

Der BDL fordert daher klare Verfahrensregeln. Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für die Alten­pflege müssten klarer und verbindlicher formuliert werden. Allgemein müsse gelten, wer sich eng mit vielen Menschen umgibt, darf nur durch fachkundiges medizinisches Personal getestet werden. Zudem müssten an jedem nichtmedizinischen Testort Mindeststandards für den Infektionsschutz bei Abstrich, Testdurchführung und Entsorgung benutzter Tests gelten. © nec/aerzteblatt.de

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