Politik
Petitionsausschuss diskutiert über Coronamaßnahmen
Mittwoch, 9. Dezember 2020
Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium verwahrt sich dagegen, bei der Planung der Maßnahmen gegen die Coronapandemie einseitig zu agieren und Kritiker nicht zuzulassen. Vielmehr lässt sich die Bundesregierung nach Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesgesundheitsministerium, Thomas Gebhart (CDU), hinsichtlich der Coronamaßnahmen „permanent beraten“.
Dies geschehe nicht nur durch einen Experten, „sondern durch eine ganze Vielzahl von Experten unterschiedlichster Disziplinen“, sagte Gebhart gestern während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses. Dabei werde die ganze Bandbreite von Meinungen zur Kenntnis genommen, betonte er.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist eine Petition des Petenten Hans Ulrich Peter Tolzin, der diese Meinungsvielfalt nicht gegeben sieht und daher in einer Petition die unverzügliche Einberufung einer paritätisch mit „Befürwortern und Kritikern des bundesweiten Coronaviruslockdowns“ besetzten Expertenkommission verlangt.
Bei seiner Erläuterung der Petition verglich Tolzin die Grundrechtseinschränkungen in Zusammenhang mit der Coronapandemie mit Repressionen zur Zeit des Nationalsozialismus und der DDR-Diktatur. Er forderte „im Zusammenhang mit einer sogenannten Pandemie“ nicht nur denen zuzuhören, „die Alarm schlagen und die radikalsten Vorschläge machen“, sondern auch Experten, „mit einer differenzierteren Sichtweise“.
Tolzin verwies darauf, dass Statistiken zeigen würden, dass die allgemeinen Sterbe- und Erkrankungsraten im Vergleich mit den vergangenen Jahren „nicht ungewöhnlich hoch“ seien. Die eine Hälfte der geforderten Kommission solle „von der Regierung gestellt werden“. Die andere Hälfte von „Kritikern der Lockdownmaßnahmen“, so Tolzin.
Der ihn begleitende Gesundheitswissenschaftler Harald Walach forderte bei der benötigten laufenden Anpassung der Maßnahmen auch die Wahrnehmung von Positionen, „die einem nicht in den politischen Kram passen“. Dies sei aktuell nicht der Fall. Dem widersprach Gebhart. „Wir hören uns ausdrücklich auch kritische Meinungen an“, betonte er.
Ministerialrat Olaf Wißmann, Leiter des Referats Parlamentsrecht im Bundestag, betonte, eine Kommission innerhalb des Bundestages ohne Bundestagsabgeordnete „ist dem Deutschen Bundestag fremd“. In gemischten Kommissionen, wie etwa einer Enquete-Kommission, könnten Sachverständige aber durchaus einen Teil der Mitglieder stellen.
„Es sind aber immer auch Abgeordnete dabei“, sagte der Ministerialrat. Die Geschäftsordnung des Bundestages kenne die bekannten Mittel der öffentlichen Anhörungen oder Expertengutachten, wenn es um Informationsfluss und die Meinung von Sachverständigen gehe. „Davon wird jetzt auch schon Gebrauch gemacht“, betonte er.
Tolzin hatte im Jahr 2010 bereits eine Petition eingereicht und gefordert, dass Robert-Koch-Institut solle sich für seine „unbegründete Panikmache in Zusammenhang mit der sogenannten Schweinegrippe“ bei der Bevölkerung entschuldigen. Der Petitionsausschuss wies dies damals zurück und stellte fest, das RKI habe „auf die potenziellen Gefahren in sachlicher und angemessener Weise hingewiesen“. © hil/aerzteblatt.de

Auch für mich nicht transparent

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