Ärzteschaft
Palliativversorgung: DEGAM und die BÄK sehen Herausforderungen bei SAPV-Rahmenvertrag
Mittwoch, 9. Dezember 2020
Berlin – Die Ausgangsbedingungen für die Verhandlung eines einheitlichen Rahmenvertrages über die Durchführung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) stelle die Vertragspartner vor größere Herausforderungen. Darauf weisen in einem gemeinsamen Schreiben die Bundesärztekammer (BÄK) und die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) hin.
Funktionierende und etablierte Strukturen der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) – als Basis palliativer Versorgungsangebote – auf die die SAPV ein aufbauendes Element darstellt, könnten durch die nunmehr vorgesehenen Regelungen ins Hintertreffen geraten, so die Befürchtung.
Regionale, über die Jahre gewachsene Netzwerke der persönlichen und fachlichen Beziehungen, würden am ehesten eine bedarfsgerechte Versorgung der Palliativpatienten ermöglichen, betonten Klaus Reinhardt, Präsident der BÄK, und Martin Scherer, Präsident der DEGAM, in einem Schreiben.
Eine enge Zusammenarbeit der SAPV-Teams mit den an der Versorgung beteiligten Diensten und Einrichtungen, insbesondere den behandelnden Hausärzten, sei essenziell für eine gut funktionierende ambulante Palliativversorgung und solle daher entsprechend in die Rahmenvereinbarung aufgenommen werden.
Auf die Angabe einer Mindestpersonalausstattung in dem Rahmenvertrag solle indes verzichtet werden: Vertragsärzte, die palliativmedizinisch tätig sind, hätten in der Regel zusätzlich eine vertragsärztliche Praxis und könnten somit keine 25- beziehungsweise 50- prozentige Anstellung beim SAPV-Träger mit den Vorgaben in Einklang bringen.
Zudem, so BÄK und DEGAM, lägen derzeit keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, dass die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung von SAPV-Patientinnen und SAPV-Patienten in Abhängigkeit zu dem prozentualen Anteil einer Festanstellung von Ärzten in SAPV-Teams steht. Diese Ausprägung von Institutionalisierung halte man für ungeeignet.
DEGAM und BÄK plädieren dafür, dass die bisherigen SAPV-Strukturen im Wesentlichen erhalten bleiben und darüber hinaus besser als bisher in die AAPV integriert werden. Entscheidend sei es, vernetzte und aufeinander abgestimmte Angebote zu erhalten und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Die hausärztliche Versorgung müsse, mit ihrer Nähe zur Lebenswelt der Patienten, unter Beachtung der bereits bewährten Versorgungsstrukturen breiter als bisher aufgestellt werden. © aha/aerzteblatt.de

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