Politik
Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors wird Kassenleistung
Freitag, 11. Dezember 2020
Berlin – Die vorgeburtliche Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors bei Rhesus-negativen Schwangeren wird Kassenleistung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen. Nun hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) anzupassen.
Der nicht invasive Pränataltest zur vorgeburtlichen Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors bei Rhesus-negativen Schwangeren wurde im August in die Mutterschafts-Richtlinien aufgenommen. Dadurch soll künftig jeder Rhesus-negativen Schwangeren mit einer Einlingsschwangerschaft die Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors angeboten werden.
Dies ermöglicht Schwangeren mit einem Rhesus-positiven Feten eine gezielte Anti-D-Prophylaxe. Zugleich kann so die medizinisch unnötige Gabe von Blutprodukten (Anti-D-Immunglobulin) an Rhesus-negative Schwangere, die ein Rhesus-negatives Kind erwarten, vermieden werden.
Der Beschluss des G-BA ist am 24. November in Kraft getreten. Der Bewertungsausschuss hat nun sechs Monate Zeit, die Vergütung festzulegen. Erst danach haben gesetzlich versicherte Schwangere Anspruch auf die Untersuchung. © hil/sb/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema



Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.