Ärzteschaft
Kammer Sachsen ruft Niedergelassene zu politischer Neutralität auf
Freitag, 11. Dezember 2020
Dresden – Ärzte sind verpflichtet, ihre Tätigkeit an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen auszurichten sowie Infektionsschutz und die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen in der Praxis umzusetzen. Darauf hat die Sächsische Landesärztekammer heute in Dresden hingewiesen. Einschlägige Rechtsvorschriften müssten zwingend beachtet werden.
„Sollten diese Punkte nicht eingehalten werden, so verstößt der Praxisinhaber unter anderem gegen die Coronaschutzverordnung des Freistaates Sachsen sowie gegen die ärztliche Berufsordnung“, warnte die Kammer. Bei Nichteinhaltung der Maskenpflicht könne zudem eine Meldung an das Gesundheitsamt und die Landesärztekammer erfolgen.
Zugleich seien Ärzte laut Paragraf 2 der Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer angehalten, ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihm im Zusammenhang mit seinem Beruf entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Dieses Vertrauen kann auch durch ein Verhalten beeinträchtigt werden, welches außerhalb der regulären Berufstätigkeit liegt.
Konfrontiere ein Arzt den Patienten während der Konsultation beispielsweise mit seiner politischen Ansicht (zum Beispiel keine Maske zu tragen), bestehen laut der Landesärztekammer „erhebliche berufsrechtliche Bedenken“.
Aber auch die Auslage politisch-tendenziöser Infomaterialien verletzt nach Ansicht der Kammer das Neutralitätsgebot und könne das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten nachhaltig belasten. Vor diesem Hintergrund sei von der Auslage entsprechender Veröffentlichungen in den Praxisräumen dringend abzuraten. © hil/sb/aerzteblatt.de

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