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Politik

FDP setzt sich für Zustimmungslösung bei Ehegatten-Notver­tretungsrecht ein

Montag, 14. Dezember 2020

/Matthias Stolt, stock.adobe.com

Berlin – Die Bundesregierung will mit einem geplanten Notvertretungsrecht Ehegatten automatisch per Gesetz das Recht zur Vertretung in gesundheitlichen Notsituationen übertragen. Der FDP im Bundestag geht das zu weit. Sie spricht sich für eine bewusste Zustimmungslösung wie bei der Organspende aus.

Dazu hat die Fraktion einen Antrag ausgearbeitet, der übermorgen im Ausschuss für Recht und Verbrau­cher­schutz im Bundestag mitberaten werden soll. „Mit meinem Antrag setze ich mich für ein Ehegatten­ver­tre­tungsrecht im Sinne einer Opt-In-Lösung ein“, sagte Katrin Helling-Plahr dem Deutschen Ärzte­blatt. Es habe sich bei der Organspende gezeigt, dass Opt-In-Lösungen bei der Bürgern auf größere Ak­zeptanz stießen als Opt-Out-Verfahren.

Helling-Plahr betonte, mit dem Entwurf der Koalition spreche die Bundesregierung Bürgern die Mündig­keit ab, in­dem sie Ehegatten per Gesetz das Recht zur Vertretung in gesundheitlichen Notsituationen über­trage. „Mit meinem Antrag trete ich für eine selbstbestimmte Vorsorge ein und will diese durch In­formations- und Aufklärungskampagnen stärken. Selbstbestimmung statt Bevormundung – das will ich mit meinem Antrag erreichen“, so die FDP-Politikerin.

Das Ehegatten-Notvertretungsrecht soll nach dem Willen der FDP für einen Zeitraum von drei Monaten befris­tet sein. Es soll nur dann gelten, wenn der betroffene Ehegatte der Vertretung durch den Ehegatten zu­gestimmt hat. Die Regelung soll Ehegatten die Möglichkeit geben, für den ande­ren Ehe­gatten über ärzt­liche Untersuchungen, Heilbehandlungen oder medizinische Eingriffe zu ent­schei­­den, wenn der an­dere Ehegatte dies aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geis­tigen oder seeli­schen Behinderung nicht mehr kann.

Helling-Plahr erklärte, sie setze sich darüber hinaus in ihrem Antrag für eine Aufwertung des zentralen Vorsorgeregisters ein. Ehe­gatten sollte es möglich sein, in dem Vorsorgeregister proaktiv ihre Zustimm­ung zur Notvertretung zu hin­terlegen, so dass Ärzte im Notfall schnell und einfach Einsicht in die Pa­ti­en­tenwünsche nehmen könnten. „Ein einfaches digitales Häkchen im Vorsorgeregister könnte Miss­brauchs­gefahren wie die Unterdrückung bestehender Widerspruchswünsche beseitigen.“

Aus Sicht der FDP ist es auch zwingend erforderlich, die Bürger verstärkt über das Ehegatten-Notvertre­tungsrecht aufzuklären. Es solle „analog zur Aufklärung über die Organspende – regelmäßig über die Möglichkeiten von Vorsorgeverfügungen und des Ehegatten-Notvertretungsrecht informiert werden“, schreibt die Fraktion in dem Antrag.

Mit der geplanten Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts will die Bundesregierung nach eigenen Angaben künftig die Wünsche und Rechte der Betroffenen stärker in den Mittel­punkt rücken.

Ehegatten sollen demnach einander in Gesundheitsange­legenheiten für die Dauer von drei Monaten gegenseitig automatisch vertreten können, wenn sich ein Ehegatte krankheitsbedingt vorübergehend nicht um seine Angelegenheiten kümmern kann. Bislang braucht es auch dafür eine Vollmacht oder eine gerichtliche Bestellung. © may/aerzteblatt.de

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