Politik
FDP setzt sich für Zustimmungslösung bei Ehegatten-Notvertretungsrecht ein
Montag, 14. Dezember 2020
Berlin – Die Bundesregierung will mit einem geplanten Notvertretungsrecht Ehegatten automatisch per Gesetz das Recht zur Vertretung in gesundheitlichen Notsituationen übertragen. Der FDP im Bundestag geht das zu weit. Sie spricht sich für eine bewusste Zustimmungslösung wie bei der Organspende aus.
Dazu hat die Fraktion einen Antrag ausgearbeitet, der übermorgen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Bundestag mitberaten werden soll. „Mit meinem Antrag setze ich mich für ein Ehegattenvertretungsrecht im Sinne einer Opt-In-Lösung ein“, sagte Katrin Helling-Plahr dem Deutschen Ärzteblatt. Es habe sich bei der Organspende gezeigt, dass Opt-In-Lösungen bei der Bürgern auf größere Akzeptanz stießen als Opt-Out-Verfahren.
Helling-Plahr betonte, mit dem Entwurf der Koalition spreche die Bundesregierung Bürgern die Mündigkeit ab, indem sie Ehegatten per Gesetz das Recht zur Vertretung in gesundheitlichen Notsituationen übertrage. „Mit meinem Antrag trete ich für eine selbstbestimmte Vorsorge ein und will diese durch Informations- und Aufklärungskampagnen stärken. Selbstbestimmung statt Bevormundung – das will ich mit meinem Antrag erreichen“, so die FDP-Politikerin.
Das Ehegatten-Notvertretungsrecht soll nach dem Willen der FDP für einen Zeitraum von drei Monaten befristet sein. Es soll nur dann gelten, wenn der betroffene Ehegatte der Vertretung durch den Ehegatten zugestimmt hat. Die Regelung soll Ehegatten die Möglichkeit geben, für den anderen Ehegatten über ärztliche Untersuchungen, Heilbehandlungen oder medizinische Eingriffe zu entscheiden, wenn der andere Ehegatte dies aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr kann.
Helling-Plahr erklärte, sie setze sich darüber hinaus in ihrem Antrag für eine Aufwertung des zentralen Vorsorgeregisters ein. Ehegatten sollte es möglich sein, in dem Vorsorgeregister proaktiv ihre Zustimmung zur Notvertretung zu hinterlegen, so dass Ärzte im Notfall schnell und einfach Einsicht in die Patientenwünsche nehmen könnten. „Ein einfaches digitales Häkchen im Vorsorgeregister könnte Missbrauchsgefahren wie die Unterdrückung bestehender Widerspruchswünsche beseitigen.“
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Aus Sicht der FDP ist es auch zwingend erforderlich, die Bürger verstärkt über das Ehegatten-Notvertretungsrecht aufzuklären. Es solle „analog zur Aufklärung über die Organspende – regelmäßig über die Möglichkeiten von Vorsorgeverfügungen und des Ehegatten-Notvertretungsrecht informiert werden“, schreibt die Fraktion in dem Antrag.
Mit der geplanten Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts will die Bundesregierung nach eigenen Angaben künftig die Wünsche und Rechte der Betroffenen stärker in den Mittelpunkt rücken.
Ehegatten sollen demnach einander in Gesundheitsangelegenheiten für die Dauer von drei Monaten gegenseitig automatisch vertreten können, wenn sich ein Ehegatte krankheitsbedingt vorübergehend nicht um seine Angelegenheiten kümmern kann. Bislang braucht es auch dafür eine Vollmacht oder eine gerichtliche Bestellung. © may/aerzteblatt.de

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