Politik
Ultraschall als „Babyfernsehen“ wird ab 2021 verboten
Donnerstag, 17. Dezember 2020
Essen – Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft, die nicht medizinisch begründet und nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, sind ab dem 1. Januar 2021 verboten. Darauf hat heute der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) hingewiesen.
Das ab Jahresbeginn geltende Verbot umfasse Doppler-, Duplex-, 3D- oder 4D-Verfahren – landläufig bekannt als „Babyfernsehen“, „Babykino“ oder „Babyviewing“. Die neue Verordnung im Strahlenschutzgesetz soll Embryos vor einer unnötigen, zu hohen Strahlendosis schützen. Viele Praxen böten solche Untersuchungen als Selbstzahlerleistungen (IGeL) an, so der MDS.
Der MDS verweist auf eine Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2016 zeigt, wonach vier von fünf Frauen dieses IGeL-Angebot annehmen, wenn es ihnen angeboten wird.
Im Gesetzestext heißt es: „Bei der Anwendung von Ultraschallgeräten zu nicht-medizinischen Zwecken darf ein Fötus nicht exponiert werden.“ Begründet wird dies damit, dass es sich bei dem Fötus um eine schutzbefohlene Person handele, die der Untersuchung und den damit verbundenen möglichen Nebenwirkungen nicht zustimmen kann und selber keinen Nutzen aus der Untersuchung zieht.
Die für die Bildgebung notwendigen hohen Ultraschallintensitäten seien mit einem potenziellen Risiko für das Ungeborene verbunden, insbesondere, da mit Beginn der Knochenbildung wesentlich mehr Schallenergie am Knochen absorbiert wird.
Der IGeL-Monitor des MDS hatte „ergänzende Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft“ im Jahr 2016 mit „unklar“ bewertet. Nach damaliger Studienlage hielten sich Nutzen und Schaden in etwa die Waage.
Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) hatte im Zusammenhang mit der neuen Strahlenschutzverordnung bekräftigt, dass die Sonografie zu diagnostischen Zwecken deutlich von dem sogenannten „Baby-Watching“ abzugrenzen sei, das sich auf dem freien Gesundheitsmarkt verbreitet habe.
Da die Methode – der 3D-Ultraschall – jedoch die gleiche sei, seien Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft generell in die Kritik geraten. Die DEGUM wies diese vehement zurück: Es gäbe keinerlei Erkenntnisse, die einen ultraschallbedingten, medizinischen Schaden am Fötus nachweisen würden.
„Trotz jahrzehntelanger intensivster Forschungsarbeit gibt es nach wie vor keine Studienergebnisse, die darauf hindeuten, dass Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft irgendeine Gesundheitsbelastung für das ungeborene Kind darstellen“, betonte Kai-Sven Heling, Vizepräsident der DEGUM.
Aktuelle Studien hätten gezeigt, dass eine theoretische, ultraschallbedingte Temperaturerhöhung im Körper der Schwangeren – die als potentielle Gefährdung angesehen werden könnte – deutlich unter dem Temperaturanstieg liege, der durch Fieber oder starke körperliche Aktivität ausgelöst wird. Demzufolge sei der Einsatz des 3D-Ultraschalls im Rahmen der Schwangerenvorsorge in der Regel unbedenklich. © aha/aerzteblatt.de

Oups. Dafür möchte ich mich entschuldigen.
https://www.laekh.de/heftarchiv/ausgabe/artikel/2021/januar-2021/deutsches-aerzteblatt-stellt-m-ausgabe-ein

ÄB Kommentare nur noch für Angehörige Berufsstand
Das ÄB wird auch von meinen Kammerbeiträgen finanziert.
Ich fordere endlich auch den Nutzerkreis auf den Berufsstand einzugrenzen. Oder zumindest die Kommentarfunktion nur noch unter Klarnamen und nach Verifizierung der Person zu ermöglichen.

Ob das wirklich so stimmt wie es hier steht?
(1) 1Diese Verordnung gilt für den Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen, die zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eingesetzt werden. 2Sie gilt nicht für den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten im Sinne der UV-Schutz-Verordnung.
§ 9 Fachkunde zur Anwendung von Ultraschall
§ 9 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Die erforderliche Fachkunde zur Anwendung von Ultraschallgeräten wird durch erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung gemäß Anlage 3 Teil A in Verbindung mit Anlage 3 Teil B und Teil F oder durch die Approbation als Ärztin oder als Arzt erworben.
(2) Ultraschallanwendungen, insbesondere Anwendungen von fokussiertem Ultraschall, bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird, sowie Ultraschallanwendungen, die der gezielten thermischen Gewebekoagulation oder der Fettgewebereduktion dienen, dürfen nur von einer approbierten Ärztin oder einem approbierten Arzt durchgeführt werden.
§ 10 Anwendung von Ultraschall an einer schwangeren Person
§ 10 wird in 1 Vorschrift zitiert
Bei der Anwendung von Ultraschallgeräten zu nichtmedizinischen Zwecken darf ein Fötus nicht exponiert werden.
Für mich sind Ärzte ganz klar im medizinischen Bereich tätig und somit wird die Vorschrift nicht für diese gelten. Ich glaube auch nicht, dass die Dopplergeräte für den Privatgebrauch wegfallen. Mal sehen, was da wirklich kommt.

Tötung ja, Liebe nein?

Ohne zusätzlichen Ultraschall hätte es meine Tochter damals nicht geschafft...
Es macht mich traurig zu lesen, dass ab 2021 Kinder mit einem ähnlichen Schwangerschaftsverlauf wie bei meiner Tochter, dann zu Sternenkindern werden.

Dieses Verbot wird selbstverständlich rechtlich nicht halten

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