Politik
G-BA passt Anforderungen an Pflegekräfte in fünf spezialisierten Bereichen an
Montag, 21. Dezember 2020
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mehrere Richtlinien für komplexe Versorgungssituationen in Hinblick auf Personalanforderungen in der Pflege aktualisiert. In den Bereichen Kinderonkologie, Kinderherzchirurgie, Eingriffen wegen Bauchaortenaneurysma, minimalinvasiven Herzklappeninterventionen sowie bei der Versorgung von Früh- und Reifegeborenen wurden die Vorgaben entsprechend dem Gesetz über die Pflegeberufe vereinheitlicht.
Das Gesetz wurde 2017 veröffentlicht, seit 2020 gelten neue Ausbildungswege. Laut neuer Ausbildungsverordnung werden die angehenden Pflegefachkräfte zunächst eine zweijährige generalitische Ausbildung absolvieren und können im dritten Jahr einen Vertiefungsbereich wählen. Die Generalistik in der Pflege war lange Zeit zwischen Verbänden und in der Gesundheitspolitik umstritten. Der G-BA musste nun die Richtlinien anpassen, die die notwendige Mindestpersonalstärke sowie Qualifikationen auf den Stationen festschreibt.
In der Debatte im Plenum, an der die Vertreter der Bänke und die Unparteiischen größtenteils per Videoschalte teilnahmen, betonte Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, dass der Unterausschuss in seinem Arbeitsauftrag die Prüfung hatte, ob die neuen Abschlüsse dem in den Richtlinien geforderten Qualifikationsniveau entsprechen. Dabei betonte sie, die Ausbildungsreform der Pflegeberufe wolle man nicht unterlaufen. „Wir finden aber, dass es Zusatzqualifikationen auf den besonderen Stationen benötigt, da reicht eine Vertiefung im Bereich Kinder nicht aus“, so Pfeiffer.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sah dies anders: „Wir sehen mit dem Vorhaben den Grundgedanken der Generalistik wieder nach hinten geschoben“, so DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. „Wir haben ja beobachtet, mit welcher Schwierigkeit die Politik mit der Generalistik hatte.“ Daher dürfe man diese Einigungen nicht mit Beschlüssen des G-BA gefährden.
„Wenn wir jetzt in den Richtlinien fordern, dass jemand nur in diesen Bereichen arbeiten darf, der eine generalistische Ausbildung hat, plus eine Vertiefung für Kinderpflege und zusätzlich den Abschluss Kinderkrankenpfleger nach alter Norm absolvieren muss, dann stellen wir hier Forderungen auf, die völlig diffus sind.“ Er warnte auch vor der Verknappung von Fachkräften durch die geplanten Richtlinienanpassung.
Der Unparteiische Josef Hecken, der bei der Plenumssitzung gemeinsam mit einigen Mitarbeitern der Geschäftsstelle im Raum anwesend war, erklärte, dass es besonders bei der Richtlinie für Kinderonkologie, Frühchen- und Kinderherzchirurgie um Versorgung gehe, „bei den wir auch in der Vergangenheit besondere Anforderungen gestellt haben.“
Daher sei Hecken irritiert, dass die DKG hier nun noch einmal über die Berufsrichtlinien und weitere Ausnahmeregelungen diskutieren wolle. Auch hätte er sich eine differenziertere Positionierung der Bundesländer gewünscht, die bei den Beschlüssen mitberaten haben, ihr Votum aber per E-Mail rund eine Stunde vor Sitzungsbeginn mitgeteilt hatten.
In weiteren Briefen, die das Gremium laut Hecken erreicht hatten, hätten die Länder darauf gedrängt, dass der G-BA den Generalisten in der Pflege einen entsprechenden Stellenwert in den Richtlinien einräumen sollte. In der weiteren Diskussion wurde von den Vertretern der Patienten sowie auch die Vorsitzende des Unterausschusses, Elisabeth Pott, mehrfach darauf hingewiesen, dass besonders auch die Pflegeschulen ein klares Signal bräuchten, ob die neuen vertieften Ausbildungsinhalte im dritten Jahr angeboten werden.
„Wir haben alle ein Interesse daran, dass in den Schulen die Ausbildung gut verlaufen kann und senken nicht das Qualifikationsniveau ab“, so Pott. Bereits im Unterausschuss wurde über die Qualifikationen intensiv gerungen, die auch in einer „sehr guten“ Synopse zusammen getragen wurde, wie die Patientenvertreter berichteten. Das Dokument ist allerdings noch nicht öffentlich.
In der folgenden Abstimmung der fünf Vorlagen, die teilweise zwischen 28 und 93 dissente Punkte enthielten, stimmten die Patientenvertreter, der GKV-Spitzenverband sowie alle drei Unparteiischen für entsprechende Anpassungen der Pflegekräfte bei der Kinderherzchirurgie. Die DKG sowie die Länder waren dagegen.
Bei den Früh- und Reifegeborenen gab es das gleiche Abstimmungsergebnis. Bei der Richtlinie zu Eingriffen zum Bauchaortenaneurysma sowie der Richtlinie zur minimalinvasiven Herzklappeninterventionen verständigte sich das Gremium darauf, dass eine fünfjährige Berufserfahrung nicht die Fachweiterbildung in den entsprechenden Bereichen ersetzen kann. Hier hatten die Länder, die DKG sowie Pott für solch eine Regelung gestimmt, alle anderen dagegen. Insgesamt wurden alle fünf Vorlagen mit unterschiedlichen Mehrheitsverhältnissen angenommen. © bee/aerzteblatt.de

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