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Politik

Schutzbedürftige zuerst: Regierung legt Reihenfolge für Coronaimpfungen vor

Freitag, 18. Dezember 2020

/Rido, stock.adobe.com

Berlin – Kurz vor dem geplanten Start der Impfungen gegen SARS-CoV-2 hat die Bundesregierung fest­gelegt, in wel­cher Reihenfolge die Menschen in Deutschland einen Anspruch auf eine Impfung haben. Zu 99 Prozent hal­te man sich dabei an die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), sagte Bun­desgesund­heits­minis­ter Jens Spahn (CDU) heute vor Journalisten in Berlin. Die Impfverordnung sollte rückwirkend zum 15. Dezember gelten.

Man habe aber einige Personengruppen zusammengefasst, um flexibler zu sein. In Spahns Verordnung sind drei Gruppen mit höchster, hoher und erhöhter Priorität aufgeführt, die hintereinander geimpft wer­den sollen. Gruppe vier sind alle Menschen, die nicht in der Verordnung erwähnt sind. Die STIKO hatte gestern sechs Stufen vorge­schlagen.

Angesichts der begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoff sei das Ziel, „zuerst denjenigen einen Schutz an­zu­bieten, die ihn besonders benötigen“, sagte Spahn. Mobile Impftrupps kommen demnach in den Hei­men zum Einsatz – aber auch bei Hochbetagten und Pflegebedürftigen zuhause, die nicht in ein Zentrum gehen könnten.

Zur Gruppe mit höchster Priorität gehören laut Impfverordnung Menschen über 80 Jahren, Pflegebe­dürf­ti­ge sowie diejenigen, die sie stationär und ambulant pflegen und betreuen, sowie Personen, die in Be­rei­chen medizi­ni­scher Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Corona­virus SARS-CoV-2 tätig sind.

Das gilt insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbrin­ger der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren sowie in Berei­chen, in denen für eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosol-generierende Tätigkei­ten durchgeführt werden, wie es heißt.

Aufgelistet sind auch Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheits­verlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.

Schutzimpfung mit hoher Priorität

In Stufe 2 (Schutzimpfung mit hoher Priorität) fallen Menschen über 70 Jahre, Menschen mit Trisomie 21, Demenz oder einer geistigen Behinderung sowie Patienten nach Organtransplantation. Ebenso gehört da­zu eine enge Kontaktperson von Pflegebedürftigen und Schwangeren.

Darüber hinaus fallen in diese Gruppe Menschen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Be­treuung oder Pflege geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen.

Ebenso eingruppiert sind laut Verordnung Menschen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind. Dazu gehören demnach insbesondere Ärzte und Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren.

Aufgelistet sind auch Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffentlicher Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.

Mitarbeiter im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhal­tung der Krankenhausinfrastruktur gehören ebenso in Gruppe 2 wie Personen, die etwa in Obdach­lo­sen­heimen oder Asylbewerberunterkünften untergebracht oder tätig sind.

Schutzimpfung mit erhöhter Priorität

In Gruppe 3 hat die Bundesregierung Menschen einsortiert, die eine erhöhte Priorität haben. Dazu ge­hören alle, die 60 Jahre oder älter sind, sowie chronisch Kranke. Darunter fallen Menschen mit Adiposi­tas (Body-Mass-Index über 30), mit chronischer Nierenerkrankung, mit chronischer Lebererkrankung, mit Immundefizienz oder HIV-Infektion und mit Diabetes mellitus.

Auch Menschen mit Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertension, mit zerebrovaskulären Erkrankungen oder Apoplex, mit Krebserkrankun­gen, mit COPD oder Asthma bronchiale und mit Autoimmunerkrankungen oder rheumatischen Erkran­kun­gen sind aufgelistet.

Ständige Impfkommission veröffentlicht Empfehlungen zur COVID-19-Impfung

Berlin – Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat heute ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfung veröffentlicht. Da anfangs nur eine begrenzte Menge an Impfstoffdosen zur Verfügung steht, sollten diese nach der Empfehlung der STIKO dafür genutzt werden, um die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und Sterbefälle möglichst schnell zu reduzieren. Die Impfung sollte daher zunächst Personen [...]

In die Gruppe fallen zudem Menschen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen arbeiten. Genannt sind Verfassungsorgane, Regierungen und Verwaltungen, Streitkräfte, Polizei, Zoll, Feuerwehr, Katastrophenschutz einschließlich Technisches Hilfswerk und in Justiz.

Ebenfalls dazu gehören Menschen, die in „besonders relevanter Position“ in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind. Die Verordnung nennt insbesondere Apotheken, Pharma- und Ernährungswirtschaft, Wasser-, Energie- und Abwasserentsorgung sowie Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen.

Aufgeführt sind darüber hinaus Menschen, die in medizinischen Einrichtungen mit niedrigem Exposi­ti­onsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 arbeiten. Das sind laut Verordnung Mitarbeiter etwa in Laboren und Personal, das keine Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut. In dieser Gruppe sind auch Menschen im Lebensmitteleinzelhandel, Erzieher und Lehrer sowie Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen aufgeführt.

Attest bei chronischer Erkrankung notwendig

Generell gilt, dass alle Menschen mit Wohn­sitz oder längerfristigem oder regelmäßigem Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf die Impfung haben. Das kann über entsprechende Ausweispapiere nachge­wiesen werden. Menschen mit chronischen Erkrankungen, die in der Ver­ord­nung aufgeführt sind, be­nötigen für die Impfung im Vorfeld ein ärztliches Zeugnis.

Die Arztpraxen seien „zur Ausstellung eines Nachweises“ berechtigt, heißt es in der Verordnung. Schon bekannte Patienten können telefonisch vom Arzt ein Attes und einen Code für die Terminvergabe be­kom­men. Ärzten unbekannte Patienten können ein Zeugnis nur nach einem Termin in der Arztpraxis erhalten. Für das Ausstellen der Tests sieht die Verordnung eine Vergütung von fünf Euro vor.

Die Organisation der Terminvergabe sollen die Bundesländer und zuständigen Behörde in den Ländern organisieren. Spahn bat diese darum, sich an die Vorgaben der Verordnung zu halten. Die Kassenärztli­che Bundesvereinigung (KBV) ist angehalten, ein „standardisiertes Modul zur telefonischen und digitalen Terminvereinbarung“ in den Impfzentren bereitzustellen. Angedacht sein könnte dafür die bundesweite Nummer des Bereitschaftsdienstes 116117.

Spahn rief die Menschen heute auf, nicht sofort hinter Terminen hinterherzulaufen. Es werde „mindes­tens ein bis zwei Monate“ dauern, bis das erste erste Etappenziel erreicht sei, sagte Spahn. Dann werde „Zug um Zug das Angebot verbreitert“. Das Angebot an Impfstoff werde „zuerst be­grenzt“ sein, wenn die Impfungen wie geplant am 27. Dezember starteten.

Deswegen beginne die Impfung in den ersten Tagen nach dem Start in Pflegeeinrichtungen. Dies gelte, auch wenn Ärzte und Pfleger in der Intensivmedizin der Kliniken ebenfalls zur ersten Priorität zählten. Denn es sei eine „bittere Erkenntnis“, dass Corona trotz aller Schutzkonzepte nicht sicher aus Pflegehei­men ferngehalten werden könne. Einmal in einem Heim aufgetreten, schlage das Virus dort brutal zu.

„Ich bitte Sie darum abzuwarten, bis auch Sie an der Reihe sind.“ Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)

Alle anderen Menschen bat der Minister erneut um Geduld. „Ich bitte Sie darum abzuwarten, bis auch Sie an der Reihe sind.“ Spahn: „Der Winter wird noch lang, wir werden noch längere Zeit mit diesem Virus le­ben müssen.“ Aber: „Es gibt Hoffnung.“

Die Impfberechtigten würden informiert, wann es für sie losgehe. „Mann wird und Frau wird erfahren, wann sie jeweils dran sind“, sagte er. Die Länderkonzepte sehen hierzu teilweise Einladungsschreiben – kombiniert mit Telefonhotlines – vor. Im ersten Quartal stünden nach aktuellem Stand elf bis 13 Millio­nen Impfdosen für Deutschland zur Verfügung – wobei für jede Impfung zwei Dosen benötigt werden.

Spahn wollte nicht ausschließen, dass die Menge des verfügbaren Impfstoffs im ersten Quartal steigt – etwa, wenn es wie erwartet weitere Zulassungen für neue Impfstoffe gibt. Die Bürger müssten sich aber darauf einstellen, „dass wir noch längere Zeit mit dem Coronavirus leben müssen“, sagte Spahn. Es stün­den nun einige Wintermonate an, die „sehr schwer“ würden.

Spahn sicherte heute auch zu, dass alle Beteiligten „daran arbeiten, dass es tatsächlich am 27. Dezember in Deutschland losgehen kann“. EU-weit sollen die Impfungen mit dem von der Main­zer Firma Biontech und deren US-Partner Pfizer entwickelten Impfstoff an diesem Tag starten.

Spahn begegnet Kritik

Spahn warb heute erneut intesiv um Verständnis für die Prioritätensetzung. Er adressierte das auch an Ärztevertretern, die sich darüber beklagt hatten, zu spät an der Reihe zu sein. Die Rede war von man­gelnder Wertschätzung bei der Einstufung der Priorisierung.

Spahn wurde deutlich: „Beim Impfen geht es nicht um Wertschätzung, sondern zuerst einmal um Schutz“, entgegnete er. Es gehe darum, zuerst die Menschen zu impfen, die besonders gefährdet seien und sich zum Teil nicht schützen könnten. Er schätze die Arbeit aller Be­tei­ligten sehr – aber jemand der Dement sei, könne sich nicht so schützen, wie das me­­dizinische Personal in einer Arztpraxis, das wisse, welche Verhaltensweisen notwendig seien.

Er könne den Ärzten sagen, man wolle sie schnellstmöglich auch impfen. „Aber wir müssen eben priori­sieren. Wenn eine Berufsgruppe Verständnis dafür hat, dann doch die Ärztinnen und Ärzte“, so der Minis­ter.

Der Städte- und Gemeindebund lobte die Verordnung des Ministeriums. Die Impfstrategie mit zunächst frei priorisierten Gruppen sei „völlig richtig“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes, Gerd Landsberg, der Rheinischen Post.

Geklärt werden müsse allerdings noch, wer als Risikopatient eingestuft werde. Eine einfache Bescheini­gung des Hausarztes sei dafür nicht ausreichend. „Denkbar wäre es, wenn etwa die Krankenkassen den Betroffenen eine schriftliche Bestätigung schicken würden, die sie eindeutig als Risikopatient ausweist“, schlug Landsberg vor.

Für die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Sabine Dittmar, ist es „absolut richtig, jetzt zuerst diejenigen zu schützen, die das für sich selbst nicht gut können oder die berufsbe­dingt einem besonders hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind“. Sie sehe die wissenschaftlich begründe­ten Empfehlungen der STIKO „sehr gut umgesetzt“.

„Ich bitte diejenigen um Geduld, die nicht sofort eine Impfung angeboten bekommen können. Vielleicht wird der Start auch an der einen oder anderen Stelle holprig“, sagte sie. Die Einrichtung und der Betrieb der Impfzentren und mobilen Teams sei eine enorme organisatorische und logistische Herausforderung. „Es ist eine schwierige Zeit, die unserer verantwortungsvolles und solidarisches Handeln erfordert.“

Heimbetreiber befürchten gravierende Probleme bei Impfaktionen in Altenheimen. „Zwei Drittel der Heim­bewohner sind demenzkrank. Ohne die Einwilligung des gesetzlichen Betreuers oder eines Ange­hörigen ist die Impfung ausgeschlossen", sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbie­ter sozialer Dienste (bpa), Herbert Mauel, der Welt. Die Impfaktionen in den Heimen müssten also so organisiert werden, dass eine gesetzliche Einwilligung zu diesem Zeitpunkt vorliege. Mauel sprach von einem „logistischen Megaprojekt“.

Aus der Opposition kam erneut Kritik an der Art der Regelungen. „Die zunächst begrenzte Verfügbarkeit der Impfstoffe in Verbindung mit einer lebensbedrohlichen Infektion bleibt aus unserer Sicht grund­rechts­relevant“, monierte Kordula Schulz-Asche, Berichterstatterin für Infektionsschutz der Grünen. Daher sei eine klare gesetzliche Grundlage für die Priorisierung der Impfstoffverteilung notwendig.

Eine klare Rechtsgrundlage ist ihrer Meinung nach auch nötig, um die Arbeit der Ärzte und ihren Teams zu erleichtern, die in den nächsten Tagen zu impfen beginnen würden, und um sie vor Ort bei der Durchführung der Impfungen nicht allein zu lassen. © may/afp/kna/dpa/aerzteblatt.de

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