Politik
Telenotarzt Bayern: Innovationsausschuss empfiehlt Transfer in die Regelversorgung
Mittwoch, 30. Dezember 2020
Berlin – Zwei der 150 Projekte im Förderbereich der neuen Versorgungsformen konnten im Dezember abgeschlossen werden. Dies teilte der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit.
Eine Überführung in die Regelversorgung empfahl der Innovationsausschuss für Ansätze des Projektes Telenotarzt Bayern, bei der die Notfallversorgung im Rettungsdienst einer ländlichen Region telemedizinisch unterstützt wird. Für das Konzept zur Intensivprophylaxe für Kinder mit zahnärztlicher Sanierung unter Narkose (IpKiSuN) konnte ein solcher Transfer nicht empfohlen werden.
Basis der Entscheidung des Innovationsausschusses waren die vorgelegten Ergebnis- und Evaluationsberichte der Projekte. Weitere Empfehlungen im Bereich der neuen Versorgungsformen wird der Innovationsausschuss voraussichtlich im 1. Quartal 2021 abgeben.
„Nachdem der Innovationsausschuss im Bereich der Versorgungsforschung schon mehrere Ergebnisberichte abgenommen und für einige Projektergebnisse auch Empfehlungen ausgesprochen hat, konnte er das jetzt erstmals auch für den Bereich der neuen Versorgungsformen tun“, erläuterte Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses beim G-BA.
Für den Ansatz des Telenotarztkonzepts zur Optimierung der Notfallrettung in strukturschwachen Gegenden wurde in Bayern bereits eine flächendeckende Einführung beschlossen. Auch Nordrhein-Westfalen sei laut Hecken an einer Einführung interessiert.
Da der Rettungsdienst durch Landesgesetze geregelt ist, werden die erzielten Erkenntnisse an die Gesundheitsministerien der Bundesländer weitergeleitet. Sie entscheiden, ob das Telenotarzt-Konzept in ihrem Bundesland sinnvoll etabliert werden kann und ob dafür gegebenenfalls bestehende rettungsdienstliche Landesgesetze reformiert werden müssen.
Hintergrund: Projektförderung durch den Innovationsausschuss
Der G-BA erhielt 2016 vom Gesetzgeber den Auftrag, mit den Mitteln des Innovationsfonds solche Projekte zu fördern, die über die bisherige regelhafte Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland hinausgehen, und gezielte Impulse für die innovative Weiterentwicklung des Gesundheitswesens zu geben.
Hierfür wurde beim G-BA ein Innovationsausschuss eingerichtet. Die Mittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds getragen und vom Bundesamt für Soziale Sicherung verwaltet.
Weitere Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses, Förderbekanntmachungen und laufende sowie abgeschlossene Projekte finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses. © EB/aerzteblatt.de

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