Politik
Katastrophenschutzbehörde hält Triage noch für vermeidbar
Montag, 21. Dezember 2020
Berlin – Der Präsident des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Armin Schuster, hält trotz bereits überlasteter Krankenhäuser eine Triage in Deutschland noch für abwendbar. Der Begriff bezeichnet eine Entscheidung, wer eine intensivmedizinische Behandlung oder ein Beatmungsgerät erhält, wenn nicht hinreichend Ressourcen vorhanden sind.
„Wir schaffen es aktuell immer noch, jedem Coronapatienten die bestmögliche Versorgung zu bieten, auch durch regionale Verlegungen", sagte Schuster dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorgestern. „Bund und Länder sind über ein Kleeblattverfahren auch auf weitere überregionale Verlegungen vorbereitet, die bisher noch nicht abgerufen wurden“, erklärte er.
Zugleich betonte Schuster, vorrangigstes Ziel bleibe es, die aktuell sehr hohen Infektionszahlen zu senken und damit eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Dafür müssten die Regeln eingehalten werden, forderte der Behördenchef. „Wenn sich alle daran halten, wird auch zukünftig eine Priorisierung der Behandlung lebensbedrohlich erkrankter Coronapatienten nicht notwendig sein.“
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) wehrte sich gegen den Vorwurf, die Politik lasse die Mediziner mit der Triage allein. Diese Entscheidung könne man den Ärzten nicht abnehmen, „aber wir können und werden alles dafür tun, dass die Mediziner in NRW diese Entscheidung nicht treffen müssen“, sagte er der Rheinischen Post vorgestern.
Zuvor hatte der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Georg Bätzing, erklärt, die Triage sei bei einer wirklichen Überlastung des Gesundheitssystems durch Corona als letztes Mittel gerechtfertigt.
„Als Entscheidungskriterien kommen ausschließlich medizinische Aspekte in Betracht, insbesondere aber die Behandlungsbedürftigkeit und die Prognose, die sorgfältig individuell abgewogen werden müssen“, sagte Bätzing dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorgestern.
Abzulehnen seien äußere Kriterien wie das Lebensalter, Behinderungen oder das Geschlecht, insbesondere jedoch soziale Kriterien wie Stellung, Bekanntheitsgrad, ökonomische Aspekte oder auch „Systemrelevanz“.
Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, betonte: „Es gibt keine Einteilung von Menschengruppen, deren Lebensrecht mehr oder weniger wiegt.“ Dass überhaupt über Triage diskutiert werden müsse, zeige, „wie wichtig es ist, alles dafür zu tun, dass solche Situationen vermieden werden können“. Durch Einhaltung der Coronaregeln könnten alle dabei mithelfen. © kna/aerzteblatt.de

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