Ärzteschaft
Corona: Sonderregeln für Chronikerprogramme gelten weiterhin
Mittwoch, 23. Dezember 2020
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist daraufhin, dass für chronisch Kranke, die im Rahmen von Disease-Management-Programmen (DMP) betreut werden, weiterhin Sonderregeln gelten. Die vorgeschriebenen quartalsbezogenen Kontrolluntersuchungen in den DMP dürfen ausfallen, wenn es medizinisch vertretbar ist.
Auch Schulungen können verschoben werden. Die Regelung gilt auf unbestimmte Dauer auch in das Jahr 2021 hinein, und zwar solange der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt, informiert die KBV.
Die KBV weist aber daraufhin, dass die DMP-Dokumentationen und Schulungen nicht generell entfallen sollen: Praxen sollten sie vielmehr fortsetzen, wenn es vertretbar ist. „Das Risiko einer Infektion muss individuell gegen das Risiko einer nicht durchgeführten DMP-Untersuchung abgewogen werden“, informiert die KBV.
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Schätzten Ärzte jedoch das Risiko einer Infektion durch die persönliche Konsultation als zu hoch ein, würden die Versicherten bei fehlenden Dokumentationen beziehungsweise Schulungsteilnahmen nicht aus den DMP ausgeschrieben.
Die DMP-Vergütung erfolge allerdings nur bei fristgerechter Dokumentation beziehungsweise durchgeführter Schulung, berichtet die KBV über die Regelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). © hil/aerzteblatt.de

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