Ärzteschaft
Tätigkeit von Ärzten in niedersächsischen Impfzentren geregelt
Montag, 21. Dezember 2020
Hannover – Das Land Niedersachsen hat mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) einen Rahmenvertrag zur Durchführung von COVID-19-Schutzimpfungen in den 50 Impfzentren geschlossen.
Die Vergütung der Ärzte erfolgt über das Abrechnungssystem der KVN. Für die ärztliche Tätigkeit im Impfzentrum ist eine Vergütung in Höhe von 37,50 Euro für eine Zeiteinheit von 15 Minuten vorgesehen, umgerechnet auf eine Stunde damit 150 Euro.
„Mit diesem Rahmenvertrag haben wir eine weitere Hürde genommen. Sobald die ersten Lieferungen eines Impfstoffs in Niedersachsen eintreffen, starten wir mit den Impfungen – zunächst bei den besonders gefährdeten Personen und den Beschäftigten im Gesundheitswesen“, sagte die niedersächsische Gesundheitsministerin Carola Reimann.
Auch Haftungsfragen seien zwischen dem Land Niedersachsen und der KVN geklärt. Für mögliche Impfschäden greife die Staatshaftung. Für die Tätigkeiten im Impfzentrum werde von der KVN eine Gruppenhaftpflichtversicherung abgeschlossen, sodass die Ärzte für ihre Tätigkeit im Impfzentrum haftpflichtversichert sind.
Reimann lobte die große Bereitschaft von Ärzten, in den Coronaimpfzentren mitzuarbeiten. Die Gesundheitsministerin erwartet keine personellen Engpässe für die 50 niedersächsischen Impfzentren. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer Niedersachsen hätten sich bislang fast 2.400 Ärzte gemeldet. „Das ist für uns eine wichtige Unterstützung in den Impfzentren.“
Der Vorstandsvorsitzende der KVN, Mark Barjenbruch, bedankte sich bei den Ärzten, die sich bisher bereit erklärt haben, in einem Impfzentrum tätig zu werden. „Ohne die Bereitschaft von Ärztinnen und Ärzten wird die enorme Aufgabe, die Bevölkerung gegen Corona zu impfen, nicht zu bewältigen sein“, so Barjenbruch.
Die Ärzte sollen kurzfristig von der KVN weitere Informationen über die Tätigkeit in den Impfzentren erhalten. Die Landkreise nähmen dann Kontakt zu den Ärzten auf, um die Dienstpläne abzustimmen. © EB/aerzteblatt.de

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