Ärzteschaft
Medizinstudierende: Coronahilfe als Studienleistung anerkennen
Montag, 21. Dezember 2020
Hannover – Medizinstudierende in Niedersachsen fühlen sich trotz ihrer Hilfe bei der Versorgung von COVID-19-Patienten von der niedersächsischen Landesregierung alleingelassen. Im ersten Lockdown hätten sich nach Aufforderung der Landesregierung allein an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) etwa 1.000 Freiwillige für die Krankenversorgung gemeldet, teilte der Allgemeine Studierendenausschuss der MHH heute mit.
Dessen Vorsitzender Lennart Simon forderte die Anerkennung der Hilfe als Studienleistung – „schnell, flexibel und unkompliziert“. Denn der der Studienverlauf sei gestört worden, eine angemessene Vorbereitung oft nicht möglich gewesen – zumal viele Studenten nach Beginn des digitalen Sommersemesters noch ausgeholfen hätten, stellte der AStA fest.
Diese Doppelbelastung solle nun nicht angerechnet werden. Und das, obwohl mitten im zweiten Lockdown erneut nach dem Einsatz der Studenten gefragt werde, teilte der AStA mit. „Natürlich stehen wir im Falle einer drohenden Überforderung des Gesundheitssystems erneut zur Verfügung.“ Dabei versuchten die Studenten ihr Studium und die zu leistende Arbeit in der Krankenversorgung bestmöglich in Einklang zu bringen.
Laut Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte könnten bei einer epidemischen Lage die Einsätze außerhalb des regulären Lehrbetriebes als Pflegepraktikum oder Famulatur angerechnet werden. Doch die COVID-19-Pandemie in Deutschland sei nicht mit dem Semesterstart am 20. April beendet gewesen.
Im August habe das niedersächsische Gesundheitsministerium erklärt, es sei nicht zuständig. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur habe versichert, sich des Themas anzunehmen – für die Studierenden habe sich aber nichts verändert, bemängelte der AStA.
Neben der Forderung der Anrechnung der geleisteten Arbeit wollen die Studierenden demnach eine Gesetzesänderung bewirken, die in Pandemie- und anderen Krisenfällen Medizinstudenten erlaubt, sich dies in Ihrem Studium anrechnen zu lassen. © dpa/aerzteblatt.de

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