Ärzteschaft
Verbände wollen frühere Coronaimpfung von Hebammen und Gynäkologen
Dienstag, 22. Dezember 2020
Berlin – Das Personal in der Geburtshilfe früher gegen SARS-CoV-2 zu impfen, als bislang vorgesehen – dies fordert die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Ärztinnen und Ärzte in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe (BLFG) und dem Deutschen Hebammenverband (DHV). Grund sei, dass die Impfstoffe zunächst nicht für Schwangere zugelassen seien, diese aber wie auch Neugeborene ein erhöhtes Risiko trügen.
Die neue Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) regelt, welchen Personengruppen eine Schutzimpfung prioritär zusteht. Schwangere zählen laut Beschluss der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die Empfehlung der COVID-19-Impfung zu den Personengruppen mit erhöhtem Risiko. Ihre Partner sollen daher vorrangig geimpft werden.
Die Verbände fordern nun, diese Priorisierung auf das geburtshelferische Personal auszudehnen. Dies ermögliche zum einen den höheren Schutz für schwangere Frauen, die für die Geburt eine stationäre Einrichtung aufsuchten.
„Wir halten es zudem für unabdingbar, dass niedergelassene Gynäkologen und freiberufliche Hebammen eine Möglichkeit bekommen sollen, sich impfen zu lassen. Sie sollten – wie die ambulante Pflege und pädiatrische Praxen – zu den prioritär zu impfenden Personen gehören“, hieß es aus den Verbänden.
Genau wie in der ambulanten Pflege seien die Kontaktbeschränkungs- und Infektionsschutzmaßnahmen auch in der Versorgung von Schwangeren und Wöchnerinnen nicht immer einzuhalten, erinnern DGGG, BLFG und DHV. © hil/aerzteblatt.de

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