Vermischtes
Pflegeheim darf Besuch ohne Schnelltest verweigern
Montag, 28. Dezember 2020
Aachen – Ein Pflegeheim darf Besucher nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen zurückweisen, wenn diese einen Schnelltest verweigern. Das Gericht gab nach eigenen Angaben vom vergangenen Mittwoch einem entsprechenden Eilantrag eines Pflegeheims aus Würselen statt.
Das Pflegeheim hatte sich mit dem Antrag gegen eine Regelung in der Allgemeinverfügung „Pflege und Besuche“ des Gesundheitsministeriums in Nordrhein-Westfalen (NRW) gewandt.
Nach Angaben des Gerichts sieht die Regelung im Gegensatz zu ihrer bis zum 20. Dezember geltenden Fassung vor, dass einem Besucher, der einen Coronaschnelltest ablehnt, der Besuch deshalb nicht verweigert werden darf.
Das Pflegeheim aus Würselen berief sich darauf, dass nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts eine Testpflicht für Besucher einer Pflegeeinrichtung ausdrücklich empfohlen werde. Werde hierauf verzichtet, führe dies zu einer massiven Verschlechterung des Infektionsschutzes in der Pflegeeinrichtung.
Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Einrichtungsleitungen einerseits ausdrücklich ermächtigt würden, den Besuch des Heims bei Verweigerung eines Kurzscreenings auf Erkältungssymptome zu verbieten, dies aber nicht gelten solle, wenn der Schnelltest verweigert werde. © dpa/aerzteblatt.de

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