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Politik

Union und SPD prüfen Verbot von Privilegien für Geimpfte

Dienstag, 29. Dezember 2020

/picture alliance, AP Photo, Sebastian Scheiner

Berlin – Rechtspolitiker von Union und SPD prüfen ein gesetzliches Verbot von Sonderrechten für Men­schen mit Coronaimpfung. „Die SPD-Fraktion prüft derzeit gesetzliche Maßnahmen, wie Ungleichbe­hand­lungen von Nicht-Geimpften und Geimpften durch die Privatwirtschaft ausgeschlossen werden könnten", sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, der Welt.

Es sei „nicht hinnehmbar“, dass Fluggesellschaften nur Geimpfte mitnehmen oder Restaurants Nicht-Geimpften den Zutritt verwehren würden. Eine solche Sonderregelung würde zu Spaltungen in der Gesellschaft führen."

Denkbar, so Fechner weiter, sei etwa eine Ergänzung im Bürgerlichen Gesetzbuch, die die Zulässigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) regelt. „Hier könnte man festlegen, dass zum Beispiel AGBs unzulässig sind, die den Transport von Personen an den Impfstatus knüpfen.“ Auch „eine Klar­stell­ung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dass niemand benachteiligt werden darf, der sich nicht impfen lässt“, sei denkbar.

Volker Ullrich, rechtspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe, sagte: „Für den Staat gilt schon heute ein allgemeines Diskriminierungsverbot. Es verbietet sich deswegen von vorneherein, zum Beispiel im ÖPNV nach Geimpften und Nicht-Geimpften zu unterscheiden. Im privaten Bereich gibt es hingegen eine Regelungslücke, die wir adressieren müssen.“ Kein Restaurant dürfe etwa Menschen wegen ihrer Her­kunft abweisen, ein Diskriminierungsverbot von Nicht-Geimpften sei allerdings bislang nicht gesetzlich geregelt.

Sebastian Bickerich, Sprecher der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, sagte, rechtlich gesehen gebe es im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bislang keine Handhabe für Nicht-Geimpfte, gegen mögli­che Ungleichbehandlungen bei Alltagsgeschäften vorzugehen.

„Das Gesetz formuliert sechs konkrete Diskriminierungsgründe, in denen Ungleichbehandlungen verbo­ten sind – dazu zählen beispielsweise Behinderungen. Wenn der Gesetzgeber dafür Vorsorge treffen wollte, dass Nicht-Geimpften keine Nachteile entstehen, müsste er das konkret regeln", mahnte Bicke­rich.

Kurz nach dem offiziellen Start der Corona-Impfungen hatte sich auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) denjenigen angeschlossen, die mögliche Sonderrechte für Geimpfte ablehnen. „Viele war­ten solidarisch, damit einige als erste geimpft werden können. Und die Noch-Nicht-Geimpften erwarten umgekehrt, dass sich die Geimpften solidarisch gedulden“, sagte er den Zeitungen der Funke-Medien­gruppe.

„Keiner sollte Sonderrechte einfordern, bis alle die Chance zur Impfung hatten.“ Es sei diese gegenseitige Rücksicht, die die Nation zusammenhalte. „Gegen die Pandemie kämpfen wir gemeinsam – und wir wer­den sie nur gemeinsam überwinden“, betonte Spahn. Zuvor hatte sich unter anderen auch Bundesinnen­minister Horst Seehofer (CSU) gegen Privilegien für Geimpfte ausgesprochen.

Der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Klaus Müller, sagte der Rheinischen Post: „Wenn die Vertragsfreiheit für Restaurants, Fitnessstudios, die Bahn oder Pflegeheime nicht mit dem von den Ministern Spahn und Seehofer zu Recht geforderten Diskriminierungsschutz in Konflikt geraten soll, brauchen wir eine breite Diskussion, um alle Auswirkungen auf Verbraucher und Unternehmen zu erör­tern. Das Justizministerium sollte dazu gleich Anfang des Jahres dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen.“

Aus Sicht des Gastro-Branchenverbands Dehoga ist jetzt nicht die Zeit für solche Gedankenspiele. „Für diese Diskussion ist es aus unserer Sicht viel zu früh“, sagte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. „So­lange nicht ausreichend Impfstoff für alle zur Verfügung steht, brauchen wir nicht über Zugangsbe­schrän­kungen zu sprechen.“ Zunächst hätten alle ein großes Interesse daran, das geimpft werden könne, wer das wolle - das betreffe auch die Mitarbeiter und Unternehmer in der Gastronomie. © afp/dpa/kna/aerzteblatt.de

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