Politik
Grüne bringen Reform der Patientenberatung ins Parlament
Mittwoch, 6. Januar 2021
Berlin – Über eine Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) wird – nicht zuletzt wegen der Vergabe an ein privatwirtschaftliches Unternehmen – immer wieder diskutiert. Nun bringen die Grünen das Thema erneut ins Parlament. Der Antrag der Bundestagsfraktion zielt auf einen Neuanfang.
Die Abgeordneten schlagen in ihrem Antrag die Gründung einer von Leistungserbringern, Kostenträgern und privaten Unternehmen unabhängigen Patientenstiftung in Händen von Patienten- und Verbraucherorganisationen und der Selbsthilfe vor. Die UPD solle in die Hände einer Stiftung gelegt werden, um eine verlässliche und gemeinnützige Trägerstruktur für eine persönliche und unabhängige Beratung zu ermöglichen.
Die finanzielle Ausgestaltung der Stiftung sollte aus Sicht der Grünen sowohl die Unabhängigkeit von staatlicher Seite als auch von den übrigen Selbstverwaltungsträgern wie den Krankenkassen sicherstellen. Denkbar sei eine unmittelbare Förderung aus dem Gesundheitsfonds ergänzt um eine Beteiligung der privaten Krankenversicherung, schlagen die Grünen vor. Die Verwendung der finanziellen Mittel sollte durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) kontrolliert werden. Auch eine direkte Förderung aus Steuermitteln könne alternativ diskutiert werden, heißt es.
Die Vergabe 2015 an ein überwiegend als kommerzielles Callcenter tätiges Unternehmen habe der UPD schweren Schaden zugefügt und und viele Negativschlagzeilen erzeugt, begründet die Fraktion ihren Antrag. Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass die Beratung unabhängig von wirtschaftlichen Interessen sei. Dazu seien eine verlässliche und gemeinnützige Trägerschaft sowie eine dauerhafte Finanzierung nötig.
Von Anfang an habe einer wirklich unabhängigen Beratung im Weg gestanden, dass die Krankenkassen zugleich Fördermittelgeber als auch Gegenstand vieler Beratungen gewesen seien. So sei beispielsweise eines der zentralen und strittigsten Beratungsthemen das Krankengeld gewesen.
Die Grünen weisen auch darauf hin, dass das derzeitige Vergabeverfahren – also regelmäßige Ausschreibungen – nach ihrer Sicht zu einem Verlust an Handlungsfähigkeit und Qualität führt, weil nach jeder Neuvergabe erst wieder Strukturen, Kompetenzen und Mitarbeiter aufgebaut werden müssen.
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Die Grünen sehen sich mit ihrem Ruf nach Reformen nicht auf alleinigem Posten. So habe der Bundesrechnungshof in seinem Bericht vom Juni 2020 der UPD unwirtschaftliche Mittelverwendung und Mehrfachstrukturen attestiert.
Eine Neustrukturierung und Weiterentwicklung der UPD sei auch laut des Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschuss vom 18. September 2020 dringend erforderlich und noch vor Beginn der nächsten Ausschreibungsphase zu regeln. Dieser empfehle insbesondere die Verstetigung der Aufgaben bei einer geeigneten neutralen Stelle, heißt es in der Begründung zum Antrag.
Auch die Patienten- und Verbraucherorganisationen und die Selbsthilfe hätten sich gemeinschaftlich für eine Neuaufstellung der UPD ausgesprochen und sich damit verbunden auch für eine gemeinsame Verantwortung und Steuerung bereiterklärt.
Der Wissenschaftliche Beirat der UPD habe zudem in einem Eckpunktepapier Rahmenbedingungen, Aufgaben und Anforderungen an eine Weitentwicklung der UPD formuliert und erwäge darin ebenfalls ein Stiftungsmodell. © may/aerzteblatt.de

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