Ärzteschaft
Neue Niederlassungsförderungen in Sachsen
Mittwoch, 6. Januar 2021
Dresden – Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen hat neue Förderungen für Ärzte beschlossen, die in ländlichen Regionen des Bundeslandes tätig sind. Während sich die bisherigen Maßnahmen hauptsächlich an Einsteiger in die vertragsärztliche Versorgung richteten, stehen nun auch Ärzte im Fokus, die bereits tätig sind.
Zusätzlich zu der bisherigen Niederlassungsförderung gibt es daher eine neue Aufwandspauschalen für weiterbildende Ärzte, Zuschüsse zur Fortbildung von nicht ärztlichen Praxisassistenten (NÄPA) und eine Förderung für Ärzte, die über das 65. Lebensjahr hinaus arbeiten.
„War es anfänglich das Ziel der Fördermaßnahmen, einzelne Ärzte in einzelne Regionen mit besonders prekärer Versorgung zu bringen, muss heute in der Fläche gefördert und an verschiedene Generationen gedacht werden“, hieß es aus dem Landesausschuss. Es gehe nicht mehr nur darum, eine freie Arztstelle zu besetzen, sondern den Blick auf die umliegenden Strukturen zu legen. Weiterbildungsförderung sei dabei „das A und O für die Nachwuchsgewinnung“.
Der Landesausschuss betont, dass die neuen Maßnahmen die bisherigen Förderungen nicht ablösen, sondern ergänzen: Die ab Juli 2020 gestarteten Fördermaßnahmen des Landesausschusses stünden auch weithin zur Verfügung, also unter anderem der Zuschlag zur Niederlassung in förderfähigen Regionen, Honorarzuschläge zum tatsächlich erreichten Umsatz und Förderungen zum Quereinstieg in die Allgemeinmedizin.
Letzteres soll während der Weiterbildungszeit einen Einkommensverlust gegenüber der Tätigkeit als Facharzt ausgleichen. Auch das Projekt „Hausarzt auf Probe“ läuft weiter. Es sieht Gehaltszuschläge für Hausärzte auf Probe zur freiberuflichen Tätigkeit in eigener Niederlassung vor. Außerdem wird die Neueinrichtung von Sozialpsychiatriepraxen durch eine Anschubfinanzierung gefördert. © hil/aerzteblatt.de

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