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Politik

Impfpriorisierung: Juristen und Ethiker fordern eine parlamentarische Legitimation

Donnerstag, 14. Januar 2021

/picture alliance, Patrick Pleul

Berlin – Einige Juristen und Ethiker halten die derzeit durch eine Verordnung des Bundesgesundheits­ministeriums geregelte Priorisierung von Gruppen für eine Coronaschutzimpfung für verfassungswidrig. Dies vertraten sie bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages gestern, die heute der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.

Die kurz vor Weihnachten 2020 erlassene Coronaimpfverordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), die die Impfreihenfolge angesichts der derzeit noch knappen Impfstoffe regelt, sei nicht durch das Parlament bestätigt und entbehre daher einer handfesten Rechtsgrundlage, so ihr Fazit.

Neu ist diese Kritik nicht: Bereits im vergangenen Jahr hatten FDP, Grüne und Linke im Bundestag kri­ti­siert, dass eine derart gravierende Entscheidung wie die Impfpriorisierung – möglicherweise eine Ent­scheidung über Leben oder Tod – nicht durch eine Rechtsverordnung des Bundesministers geregelt wer­den dürfe, auch wenn das Infektionsschutzgesetz eine Verordnungsermächtigung vorsehe. Vielmehr be­dürfe es eines eigenen Gesetzes, das im Parlament beschlossen werden müsste.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte die FDP-Fraktion bereits im Dezember vorgelegt. Mit den Stimmen von Union und SPD landete er jedoch jetzt zunächst zur Diskussion im Gesundheitsausschuss und wurde von vielen Juristen und Ethikern unterstützt.

So sieht der Sozialrechtler Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg eindeutig das Parlament bei der Priorisierungsfrage in der Pflicht. „Der parlamentarische Gesetzgeber muss die anzuwendenden Auswahlkriterien und deren Rangverhältnis untereinander für den Zugang zu Schutzimpfungen gegen das Coronavirus selbst regeln“, betonte er gestern Nachmittag vor dem Gesundheitsausschuss. Schließ­lich handele es sich bei der Festlegung einer Impfreihenfolge um die „Zuteilung von Lebenschancen“.

Kingreen verwies dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Vergabe von knappen Plätzen zum Medizinstudium, bei der bereits mit einer „Zuteilung von Lebenschancen“ ar­gumentiert werde. „Bei der Vergabe eines knappen Impfstoffes gilt dies erst recht.“

Nach Ansicht des Juristen muss der parlamentarische Gesetzgeber die Auswahlkriterien und deren Rang­verhältnis untereinander für den Zugang zu der Schutzimpfung gegen das Coronavirus regeln. „Das der­zeit verfolgte Regelungskonzept einer durch die Ständige Impfkommission (STIKO) vorbereiteten Rechts­verordnung unterstellt unzutreffend, dass eine Priorisierung allein auf medizinischen und nicht auch auf normativen Kriterien beruht“, argumentierte er. Es sei verfassungswidrig und gerichtlich angreifbar. Da­her solle der Gesetzentwurf der FDP weiterverfolgt werden, empfahl Kingreen.

Ähnlicher Ansicht ist der ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, der Theologe Peter Dabrock: „Wenn in einer akuten Herausforderung wie der Impfpriorisierung der Bundestag diesen Bereich nicht regelt, ist dies demokratietheoretisch und konkretethisch als ein schweres Versäumnis einzuordnen“, meint er. Dabei warnte er vor einem weiteren Vertrauensverlust der Politik.

Die FDP-Fraktion habe daher das „einzig Notwendige und Richtige“ getan, indem sie den Weg des parla­mentarischen Verfahrens „in höchst grundrechts- und gesellschaftsrelevanten Fragen“ einge­schlagen und den Entwurf für ein förmliches Gesetz vorgelegt habe, sagte er vor dem Gesundheits­ausschuss.

„Die auf Basis des Infektionsschutzgesetzes erfolgte In-Kraft-Setzung der Coronavirusimpfverordnung ist verfassungsrechtlich fragwürdig, demokratietheoretisch und konkretethisch hochproblematisch und kri­tikwürdig“, so Dabrock. In diesen höchst grundrechts- und gesellschaftsrelevanten Fragen hätte der Bun­destag bisher weder ein förmliches Gesetz beschlossen noch im Vorfeld durch das übliche parlamenta­ri­sche Prozedere die Für- und Wider einer solchen Gesetzesvorlage debattiert. Sein Fazit: „Es besteht Nach­besserungsbedarf.“

Die derzeit geltende Rechtsverordnung verteidigte indes Anna Leisner-Egensperger von der Universität Jena. Zwar müsse sich das Parlament zwingend mit der Impfpriorisierung befassen und Ziele und Kriteri­en festlegen, meinte auch sie. Die konkrete Erarbeitung von Priorisierungsgruppen könne das Parlament aber dem Bundesgesundheitsministerium überlassen.

„Ich plädiere für eine Funktionsteilung“, sagte sie vor dem Ausschuss. Ein neues Coronaimpfgesetz zu erlassen, hält Leisner-Egensperger nicht für zielführend. Die Bürger würden fragen, ob die bisherige Priorisierung nach der Coronaimpfverordnung überhaupt ihre sachliche Richtigkeit hatte.

Die sachliche Richtigkeit bestätigte vor dem Gesundheitsausschuss der Vorsitzende der STIKO, Thomas Mertens. „Die Politik hat die von uns erarbeiteten Impf- und Priorisierungsempfehlungen nahezu voll­ständig übernommen“.

Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hält die jetzige Priori­sierung für zielfüh­rend, wie er im Ausschuss betonte. „Vulnerable Gruppen werden bevorzugt geimpft, da bei ihnen die Ge­fahr eines schweren oder tödlichen Verlaufs am höchsten ist“, sagte er. Erkrankungen dieser Menschen führten zudem zu sehr hohen Auslastungen der Intensivstationen.

„Die gemeinsame Arbeitsgruppe von STIKO, Leopoldina und Ethikrat hat eine – wie ich meine – ethisch gut begründete Empfehlung für die Impfstoffpriorisierung abgegeben“, erklärte Sigrid Graumann von der Evangelischen Hochschule Bochum und Mitglied des Ethikrates. Es handele sich aber nur um eine Em­pfehlung, die sich an politische Entscheidungsträger richtet.

„Für die Legitimation der Priorisierungskriterien wäre aus meiner Sicht eine Parlamentsbefassung erfor­derlich“, meint sie. Dies könne zudem die Akzeptanz in der Bevölkerung fördern. „So nachvollziehbar es vor allem in der ersten Phase der Pandemie unter dem Zeitdruck, der von exponentiell wachsenden In­fektionszahlen ausging, war, rasches Regierungshandeln zu realisieren, so problematisch sehe ich die generelle Tendenz zur Entmachtung des Parlaments bei vielen Pandemieschutzmaßnahmen“, so Grau­mann.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Christine Aschenberg-Dugnus appellierte an Spahn, unverzüglich selbst ein Impfgesetz vorzulegen oder den Gesetzesentwurf ihrer Fraktion zu über­nehmen. Ein Coronaimpfgesetz sei aus verfassungsrechtlichen und ethischen Gründen dringend geboten. © ER/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #558732
e.a.n
am Freitag, 15. Januar 2021, 12:14

"Triage" oder nicht "Triage", das ist hier die Frage.

Das Infektionsschutzgesetz bezieht sich auf eine ganze Anzahl von verschiedenstem infektiösem Charakter und schert diese "über einen Kamm". Zentrales Merkmal der jetzigen gesundheitspolitischen Situation ist das Risiko der Überlastung des Gesundheitssystems bzw. das Risiko, dass eine Triage zur Anwendung kommt.
Für dieses Merkmal, und nur für dieses Merkmal, sollte ein Notstandsgesetz-ähnliches Konstrukt implementiert werden, dass die Abläufe in den bestehenden staatlichen Strukturen derart stringent regelt, dass eine Diskussion über Einzelmaßnahmen während einer derartig aufgestellten Pandemie nicht notwendig ist. Dabei ist die Einbindung der Parlamente m.E. ebensowenig ein Problem wie der Föderalsimus. Wenn es möglich ist, innerhalb von 48h Milliarden für Nothilfen freizuschalten, könnte man auch hier zügig zu Potte kommen.

Einige weitere Anregungen, unsortiert und unvollständig:
- "Pandemie" muss Teil des schulischen Curriculums werden. Es kann einfach nicht sein, dass einfachste epidemiologischen Zusammenhänge mühsam über die Medienlandschaft "nachgeschult" werden müssen.
- Die Ziele und die "Kompromisslinien" einer Gesellschaft sollten offen und auch anhand von "Kennzahlen" kommuniziert werden. Wer einerseits feststellt, dass der Schutz des Lebens eines Bundesbürgers nicht alleiniges Staatsziel sein kann, sollte dann auch dahingehend "betrieben werden" (ich liebe diese Formulierung unserer Schweizer Nachbarn!), sich dahin zu äußern, wieviele Tote ihm welches weitere Staatsziel wert ist.
- Die Risikobewertung bezüglich der Infektionsgefahr sollte durchgehend nach gleichen Kriterien erfolgen und sich an typischen Lebenssituationen und -abläufen orientieren. Eine Bewertung des Infektionsgeschehens in Schulen, ohne den vor- und nachgeschaltenen PONV mit einzubeziehen, ist einfach Schwachsinn. Ein Konzert mit Beachtung der vorgegebenen Schutzmaßnahmen kann nicht anders bewertet werden wie ein Gottesdienst.
- Für Sondersituation Pandemie erfordert es, nicht nur die Kriterien festzulegen, wie geordnet in einen Pandemie-Modus gegangen wird, sondern auch, wie man aus diesem Modus wieder heraus kommt.
- Der Appell an die Vernunft kann bei der Vielschichtigkeit der Motive und Interessen des Einzelnen kein Bestandteil der MASSNAHMEN im Rahmen einer Pandemieabwehr sein.

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