Ärzteschaft
Bayern: Niederlassungsförderung für Landärzte vereinfacht
Freitag, 8. Januar 2021
München – Die bayerische Landesregierung hat ihre Förderung für die ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen weiterentwickelt. Eine Landarztprämie ersetzt dazu die bislang geltende Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten.
„Vereinfacht werden Antragstellung und Abwicklung der Förderung. Zudem wird die Niederlassungsförderung auch auf Medizinische Versorgungszentren ausgeweitet“, erklärte die damalige Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) vor einigen Tagen.
Das Land unterstützt die Niederlassung von Haus- und Fachärzten der allgemeinen fachärztlichen Versorgung sowie Kinder- und Jugendpsychiater mit einer Prämie von bis zu 60.000 Euro. Psychotherapeuten können eine Förderung von bis zu 20.000 Euro erhalten.
Voraussetzung ist dabei, dass sich die Mediziner in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohnern niederlassen, die nicht überversorgt sind. Bei Kinder- und Jugendpsychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnern.
Auch bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren kann die Landarztprämie beantragt werden, die genannten Voraussetzungen gelten hier gleichermaßen.
In Ausnahmefällen unterstützt das Land auch die Praxisnachfolge in überversorgten Planungsbereichen, zum Beispiel, wenn eine Einzelfallprüfung ein schwerwiegendes lokales Versorgungsdefizit feststellt.
Laut dem bayerischen Gesundheitsministerium wurden mit dem bisherigen Förderprogramm seit dem Start vor rund sieben Jahren 752 Praxisgründungen und Filialbildungen unterstützt. Darunter waren 555 Hausärzte und 112 Psychotherapeuten. Insgesamt hat das Land dafür seit 2012 rund 54 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. © hil/aerzteblatt.de

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