Ärzteschaft
Finanzierung: Keine Einigung über Hygienekosten, Apps und ePA
Freitag, 8. Januar 2021
Berlin – Die Verhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband zu den Hygienekosten in Arztpraxen sind gescheitert. Das teilte die KBV mit. Auch zu der Finanzierung von Leistungen bei den Gesundheits-Apps und der elektronischen Patientenakte (ePA) gab es keine Einigung. Die Verhandlungen werden jetzt im Erweiterten Bewertungsausschuss fortgesetzt.
Die KBV fordert seit Jahren mehr Mittel für die Hygienemaßnahmen in Arztpraxen. Hintergrund ist, dass durch neue Gesetze, Vorschriften und Richtlinien die Anforderungen und damit auch die Ausgaben und Zeitaufwände für Hygiene deutlich gestiegen sind. Nach einer Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung mussten die Praxen im Jahr 2018 durchschnittlich 24.287 Euro für Hygienemaßnahmen aufwenden.
Der KBV-Vorschlag sieht für die allgemeinen Hygienekosten Zuschläge zu den Grund- und Versichertenpauschalen vor. Die Zahlung sämtlicher Zuschläge soll extrabudgetär erfolgen. Ärzte mit besonders hohen Hygieneaufwendungen sollen laut den KBV-Forderungen spezifische Zuschläge zu den jeweiligen Einzelleistungen erhalten.
Dazu zählen ambulante Operationen und andere invasive Eingriffe, zum Beispiel Koloskopien und Herzkatheteruntersuchungen sowie Dialysen. „Die durchweg ablehnende Haltung der Krankenkassen ist äußert befremdlich. Sie schadet der Patientenversorgung“, kritisierte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen.
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Bei den anstehenden Beratungen im Erweiterten Bewertungsausschuss geht es auch um die Honorierung ärztlicher Tätigkeit, die im Zusammenhang mit der Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) wie Apps notwendig ist, und um die ePA.
„Gesundheits-Apps sind Medizinprodukte und keine harmlosen digitalen Spielzeuge, die Ärzte oder Psychotherapeuten einfach mal so verordnen können“, sagte der KBV-Vize Stephan Hofmeister. Der erhöhte Beratungsaufwand müsse vergütet werden. „Dies sollte auch im Interesse der Kassen sein, denn die Apps kosten teilweise mehrere hundert Euro“, so Hofmeister.
Keine Einigung gab es bislang außerdem zu Leistungen im Zusammenhang mit der ePA. Laut Gesetz sollen Ärzte und Psychotherapeuten Versicherte auf deren Wunsch bei der Verarbeitung medizinischer Daten in der ePA unterstützen. „Für diese Leistungen, zum Beispiel das Erfassen und Speichern von Daten, ist eine Vergütung im einheitlichen Bewertungsmaßstab vorzusehen“, stellte die KBV klar. © hil/aerzteblatt.de

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