Ärzteschaft
Suche nach großen Mutationen braucht keine Genehmigung mehr
Freitag, 8. Januar 2021
Berlin – Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Suche nach großen Mutationen zum Beispiel bei onkologischen Erkrankungen seit Anfang dieses Jahres ohne individuelle Genehmigung. Das haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband vereinbart.
Die Finanzmittel für die humangenetische In-Vitro-Diagnostik wurde daher zum 1. Januar um 45 Millionen Euro aufgestockt. In den kommenden Jahren soll dies jährlich angepasst werden.
„Im Kern geht es um die Gebührenordnungspositionen (GOP) 11449, 11514 und 19425 für postnatale Mutationssuchen, die der Bewertungsausschuss zum 1. Juli 2016 in den einheitlichen Bewertungsmaßstab aufgenommen hatte und die bis Jahresende einer Genehmigungspflicht durch die Krankenkassen unterlagen“, informiert die KBV. Diese Genehmigungspflicht fällt jetzt weg.
„Zugleich wurden die Leistungen für human- und tumorgenetische Mutationssuchen über 25 Kilobasen in die GOP 11513 und 19424 beziehungsweise GOP 19453 integriert. Auch der Zuschlag nach der GOP 11449 wird innerhalb dieser Gebührenordnungspositionen abgebildet“, so die KBV.
Die alten genehmigungspflichtigen GOP 11449, 11514 und 19425 entfallen ab sofort. Gleiches gilt für die GOP 19454 für die In-Vitro-Diagnostik tumorgenetischer Veränderungen zur Indikationsstellung einer pharmakologischen Therapie.
Gestrichen wurden außerdem die GOP 11304 und 19406 für ärztliche Gutachten. „Durch den Wegfall der Antrags- und Genehmigungspflicht sind diese Gutachten nicht mehr erforderlich“, hieß es aus der KBV. © hil/aerzteblatt.de

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