Politik
Umsetzung für zusätzliches Kinderkrankengeld unklar
Freitag, 8. Januar 2021
Berlin – Die konkrete Ausgestaltung der erweiterten Regelungen für das Kinderkrankengeld anlässlich der Coronapandemie ist weiterhin unklar. So gebe es derzeit Gespräche zwischen dem zuständigen Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit den anderen Ressorts, erklärte ein BMG-Sprecher heute.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Rolf Mützenich, nannte das Datum der ersten parlamentarischen Lesung mit in der „kommenden Woche“ sowie den Abschluss des Gesetzes in der folgenden Sitzungswoche, also Ende Januar.
Das sagte er im Anschluss an die Klausursitzung der Regierungsfraktion. Das BMG rechnet derzeit mit Kosten in Höhe von rund einer halben Milliarde Euro, je nach Inanspruchnahme. Ein Sprecher des Ministeriums stellte klar, dass die Pläne für zehn zusätzliche Kinderkranktage pro Elternteil aus Steuermitteln finanzier werden.
Die Krankenkassen könnten aufgrund der bisherigen Belastungen darauf nicht sitzen bleiben. Die Ministerpräsidenten der Länder sowie die Bundeskanzlerin hatten Anfang der Woche vereinbart, die Kinderkrankentage in diesem Jahr von zehn auf 20 Tage zu erhöhen.
Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Krankenversicherung normalerweise, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten gehen können. Es beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes. Der GKV-Spitzenverband hatte schon vor einigen Tagen darauf hingewiesen, dass die Gelder für dieses Vorhaben nicht aus dem Topf der Krankenkassen kommen könnten.
Vernichtende Kritik an dem Vorhaben, Betreuungsproblemen von Eltern wegen Schul- und Kitaschließungen mit einer Ausweitung des Kinderkrankengeldes zu begegnen, äußert der Sozialverband VdK:
„Anstatt eine vernünftige Lohnersatzleistung für Eltern auf den Weg zu bringen, sieht der Gesetzgeber vor, die Kinderkrankentage bei Betreuungsproblemen im Lockdown zu nutzen“, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele heute. „Das lehnt der VdK ab.“ Bentele betonte, Leistungsvoraussetzung für das Kinderkrankentagegeld sei, dass das Kind krank ist.
Coronabedingte Betreuungsprobleme seien aber keine Krankheit. „Mit diesem Beschluss werden nicht nur reihenweise Eltern unnötigerweise in Kinderarztpraxen geschickt, um Atteste zu organisieren“, kritisierte Bentele. „Dieser Beschluss kommt einem Aufruf zum Sozialversicherungsbetrug gleich.“
Denn im Bund-Länder-Beschluss vom vergangenen Dienstag war auch klargestellt worden, dass für die Inanspruchnahme Betreuungsprobleme etwa wegen einer Schulschließung als Begründung ausreichen sollen – eine Krankschreibung wäre also demnach nicht erforderlich.
„Es muss eine vernünftige und unbürokratische Lohnersatzleistung her“, forderte gleichwohl Bentele. Die Linke-Vorsitzende Katja Kipping forderte, das Kinderkrankengeld unbefristet zu zahlen. „Zehn Tage mehr sind ein Anfang, aber schon der Januar hat je nach Bundesland 21 oder 22 Arbeitstage“, erklärte sie. „Kinderkrankengeld muss in der Pandemie immer dann gezahlt werden, wenn Eltern wegen der Betreuung nicht arbeiten können.“
„Ehrlicherweise“ müsse davon ausgegangen werden, „dass wir bis in den Sommer immer wieder Schul- und Kitaschließungen haben werden, durch einen Lockdown, durch erkrankte Beschäftigte oder durch Quarantäneanordnungen“, erklärte Kipping.
„Hinzu kommen Tage, an denen die Kinder tatsächlich krank werden.“ Eltern dürften nicht in die Situation kommen, dass sie nicht mehr bezahlt würden, weil sie sich um die Betreuung ihrer Kinder kümmern müssten. © bee/dpa/afp/aerzteblatt.de

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