Politik
Zehn Punkte zur Verbesserung der Coronasituation für MFA und ZFA
Montag, 11. Januar 2021
Bochum – Einen Zehn-Punkte-Plan zur Verbesserung der Situation von medizinischen Fachangestellten (MFA) und der zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) in der Coronapandemie hat der Verband medizinischer Fachberufe vorgelegt.
Man stehe bereit, mit den Sozialpartnern sowie weiteren Organisationen zusammenzuarbeiten, um die aus Sicht des Verbandes notwendigen Veränderungen bei der sicheren Gestaltung der medizinischen und zahnmedizinischen Betreuung voranzubringen. Seit Beginn der Coronapandemie sei die Arbeit dieser Berufsangehörigen mit einer besonderen zusätzlichen Verantwortung und Belastung verbunden, so der Verband.
„Wir haben im vergangenen Jahr auf verschiedenen Wegen und Kanälen auf die Situation unserer Berufsangehörigen aufmerksam gemacht“, erklärt dazu Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe. „Leider war die Resonanz nur gering.“
Die Politik schaue hauptsächlich auf die Berufe im stationären Bereich und die Pflegeeinrichtungen – man wisse auch, dass die Kollegen in diesen Gesundheitsberufen sehr wertvolle Leistung erbringen und besonders belastet sind. Trotzdem müsse man an diejenigen denken, die im ambulanten Gesundheitswesen tätig sind.
„Dies haben uns inzwischen auch mehrere Rückmeldungen aus verschiedenen Parteien und Bundesländern bestätigt. Deshalb müssen unsere Forderungen zügig in die aktuelle Arbeit der Behörden und in die Gesetzgebung einfließen“, so König.
Im Zehn-Punkte-Plan wird unter anderem gefordert, MFA und ZFA in der Nutzung digitaler Anwendungsmöglichkeiten (Video-Sprechstunden, telemedizinische Anwendungen, elektronische Patientenakte) zu qualifizieren und die digitalen Anwendungen entsprechend zu honorieren – bei gleichzeitiger Reduzierung der Bürokratie.
Zudem müssten freiwillige Coronatests bereitgestellt werden, eine Priorisierung von MFA und ZFA in der Impfstrategie erfolgen sowie die Sicherstellung ausreichender Schutzausrüstung und Erstattung der tatsächlichen Kosten für den Mehraufwand bei den Hygienemaßnahmen gewährleistet werden.
Zur Gehaltssituation der MFA und ZFA erklärte König: „Sowohl den Arbeitsschutz als auch die Arbeitsbedingungen gilt es zu verbessern. 2019 hatten wir bei MFA und ZFA eine Lohndifferenz von mehr als 30 Prozent zum Median des monatlichen Bruttoentgelts.“
Man komme nur dann aus dieser Lücke, wenn die ausgehandelten Tarifsteigerungen bei den aktuellen Honorarverhandlungen prozentual voll berücksichtigt werden und eine Gegenfinanzierung analog dem stationären Bereich erfolge. © aha/aerzteblatt.de

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