Ausland
Supreme Court in USA erschwert Zugang zu Abtreibungspillen
Mittwoch, 13. Januar 2021
Washington – Der Oberste Gerichtshof der USA hat in seiner ersten Entscheidung zu Schwangerschaftsabbrüchen seit der Berufung der konservativen Richterin Amy Coney Barrett den Zugang zu Abtreibungspillen erschwert.
In einer gestern Abend (Ortszeit) veröffentlichten Entscheidung setzte das Gericht eine Regelung wieder in Kraft, wonach Frauen trotz Coronapandemie eine Klinik oder Arztpraxis persönlich aufsuchen müssen, um Abtreibungspillen mit dem Wirkstoff Mifepriston zu bekommen.
Damit hoben die Obersten Richter die Anordnung einer unteren Instanz auf, dass angesichts der Pandemie Tabletten zur medikamentösen Abtreibung in den ersten Schwangerschaftswochen verschickt werden dürfen. Der Supreme Court folgte mit seiner Entscheidung einem Antrag der scheidenden US-Regierung von Präsident Donald Trump gegen die frühere Anordnung eines Bundesrichters.
Trump konnte mit der Berufung von Richterin Barrett, die seit Jahrzehnten als überzeugte Katholikin in Erscheinung tritt, die konservative Mehrheit am Supreme Court auf sechs der neun Sitze ausbauen.
Der konservative Vorsitzende Richter John Roberts schrieb, es handele sich in dem nun verhandelten Fall nicht um eine grundsätzliche Entscheidung zu Schwangerschaftsabbrüchen. Er stellte stattdessen in Frage, ob Richter den Vorgaben der Arzneimittelbehörde FDA widersprechen sollten, wonach Frauen Abtreibungspillen persönlich abholen müssen.
Die drei liberalen Richter sprachen sich gegen die verschärften Auflagen aus. Die Entscheidung stelle eine „irrationale, ungerechtfertigte und unangemessene Belastung für Frauen“ dar, schrieb Richterin Sonia Sotomayor.
Das Oberste Gericht stellt mit seinen Entscheidungen zu besonders strittigen Themen wie Abtreibung, Einwanderung oder gleichgeschlechtliche Ehen immer wieder wichtige Weichen für die US-Gesellschaft. Die Richter werden auf Lebenszeit ernannt. Barrett hatte im Oktober 2020 die verstorbene liberale Justizikone Ruth Bader Ginsburg ersetzt. © dpa/aerzteblatt.de

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