Politik
Schieflage durch Corona: Rehaeinrichtungen wollen Gesetzesänderung
Freitag, 15. Januar 2021
Berlin – Trotz vorhandener Hilfsprogramme geraten bundesweit immer mehr Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen durch die Coronakrise in existenzielle Schwierigkeiten. Darauf hat der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) hingewiesen, der die Interessen der über 600 privat geführten Reha-Kliniken vertritt.
Laut BDPK könnte der Gesetzgeber Abhilfe schaffen, indem er die bestehenden Ausgleichs- und Zuschlagsregelungen präziser und verbindlicher gestaltet. Konkrete Lösungsvorschläge dazu hat der Verband deshalb heute an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) übersandt.
„Der gute Wille der Bundesregierung, die Reha in Coronazeiten zu stabilisieren, war zwar erkennbar, aber leider ist davon zu wenig in den Einrichtungen angekommen,“ sagte BDPK-Präsidentin Katharina Nebel. Die Hindernisse könnten nach ihrer Überzeugung kurzfristig und mit geringem Aufwand beseitigt oder zumindest gemildert werden.
Ihr zufolge enthalten die bestehenden gesetzlichen Regelungen für Ausgleichszahlungen wegen coronabedingter Belegungsausfälle eine unnötige zeitliche Befristung und unscharfe Umsetzungsvorgaben. Die Folge: Einrichtungen würden bereits seit drei Monaten auf entsprechende Zahlungen der Krankenkassen warten, zudem sei der Ausgleich nur bis Ende Januar befristet.
„Das ist angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens und der Lage in den Kliniken nicht angemessen“, sagte Nebel. Laut Gesetz sei eine Verlängerung auf neun Monate grundsätzlich möglich, es fehle lediglich die ministerielle Klarstellung. Auch die per Gesetz eingeführten Zuschläge für coronabedingte Mehrkosten seien in den Kliniken bisher kaum angekommen, sagte die BDPK-Präsidentin.
Die entsprechende gesetzliche Regelung dazu sehe vor, dass der Zuschlag für jede Einrichtung einzeln und mit jeder Krankenkasse gesondert verhandelt werden müsse. „Das ist bei bundesweit mehr als 1.200 Vorsorge- und Rehaeinrichtungen und über 100 Krankenkassen in Coronazeiten nicht leistbar“, so Nebel.
Da die Krankenkassenverbände einheitliche Verhandlungen auf Bundes- oder Landesebene ablehnen, weil sie dafür keine gesetzliche Legitimation sehen, müsste der Gesetzgeber jetzt die Lücke schließen.
„Das Gesetz könnte einen verbindlichen Betrag festlegen oder bundesweite Verhandlungen erlauben. Beides ist schnell umsetzbar und würde die angeschlagenen Reha-Einrichtungen retten“, betonte die BDPK-Präsidentin. © hil/sb/aerzteblatt.de

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