Politik
Patientenbeauftragte: Nachverfolgungsprogramm flächendeckend einführen
Freitag, 15. Januar 2021
Berlin – Das digitale Nachverfolgungsprogramm SORMAS soll an allen Gesundheitsämtern eingeführt werden. Dafür hat sich heute die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Schmidtke, ausgesprochen.
SORMAS (Surveillance Outbreak Response Management and Analysis System) biete alle Voraussetzungen, die Kontaktnachverfolgung von COVID-19 Fällen in den Gesundheitsämtern schnell und effizient zu gestalten und damit Infektionsketten systematisch zu unterbrechen, betonte Schmidtke.
Das vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) federführend entwickelte SORMAS könne Gesundheitsämter erheblich entlasten. Notwendige Arbeitsschritte der Gesundheitsämter zum Fall- und Kontaktpersonenmanagement seien bereits im System definiert – zum Teil digitalisiert und automatisiert.
Das Programm könne damit zahlreiche Schriftwechsel, Telefonate und redundante Dokumentationen ersparen und kann als zentrales Instrument dazu beitragen, die Coronaviruspandemie schneller einzudämmen, so Schmidtke.
Die Bundesregierung und die Länder haben daher bereits im November 2020 zur flächendeckenden Einführung von SORMAS in den Gesundheitsämtern aufgerufen. „Mein Eindruck ist jedoch, dass die bisherige Umsetzung nur schleppend verläuft“, so die Patientenbeauftragte weiter. „Jetzt sind die Kommunen gefordert, dieses Angebot auch tatsächlich anzunehmen und SORMAS endlich flächendeckend einzusetzen.“
Die Umstellung auf SORMAS wurde laut Mitteilung vom HZI mittlerweile auf ein Plug-and-Play-fähiges Niveau gehoben, so dass bei einer Übernahme des Programms kaum Aufwand anfallen soll und die Einsatzbereitschaft inklusive Schulung innerhalb von 48 Stunden erfolgen kann.
Durch die Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) steht SORMAS als einheitliche digitale Lösung allen Gesundheitsämtern kostenfrei zur Verfügung. Es soll die flächendeckende digitale Vernetzung aller relevanten Akteure – von den zuständigen Gesundheitsämtern über die Landesbehörden bis hin zum Robert Koch-Institut (RKI) – ermöglichen. © EB/aerzteblatt.de

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