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Cannabis: Selektivverträge sollen Versorgung von Schmerzpatienten verbessern

Mittwoch, 20. Januar 2021

/picture alliance, Christian Charisius

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) will die Verordnung von Cannabinoiden zur Behandlung von Schmerzen erleichtern, unter anderem durch den Abschluss von Selektivverträgen mit Krankenkassen. Aktuell stünden einer ausreichenden Versorgung von Schmerzpatienten noch zu ho­he bürokratische Hürden entgegen, sagte DGS-Präsident Johannes Horlemann heute bei einer Presse­konferenz.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes „Cannabis in der Medizin“ vor vier Jahren gebe es keine Hinweise auf eine missbräuchliche Anwendung. Dennoch werde etwa ein Drittel der Anträge zur Verordnung von Cannabi­no­­iden von den Krankenkassen abgelehnt, so der Schmerzmediziner.

Schätzungen zufolge führt dies dazu, dass circa die Hälfte der Schmerzpatienten, bei denen eine Be­hand­lung mit Cannabis sinnvoll wäre, diese nicht erhalten. Horlemann betonte, dass es sich dabei um Pati­enten handele bei denen eine schwerwiegende Erkrankung vorliege und bei denen alle Standard­therapien ausgeschöpft seien.

„Diesen Patienten, denen wir sonst kein Angebot mehr machen können, mit Cannabis doch noch ein An­ge­bot machen zu können, ist ein Segen“, so der DGS-Präsident. Doch eben an der Definition einer schwer­wie­genden Erkrankung und speziell der Frage, ob wirklich schon alle Standardtherapien ausge­schöpft wurden, scheiden sich oft die Meinungen von behandelnden Ärzten, Patienten und Kranken­kassen.

Um diese Situation für Ärzte und Schmerzpatienten zu verbessern, hat die DGS Verhandlungen mit Krankenkassen aufgenommen. Das Ziel ist die Aufhebung des Genehmigungsvorbehaltes einer Erstver­ordnung durch die Krankenkassen. Die Therapieentscheidung würde damit ausschließlich beim Arzt liegen.

Der Abschluss eines ersten entsprechenden Selektivvertrages sei mit der AOK Rheinland-Hamburg noch im ersten Halbjahr 2021 geplant, berichtete Horlemann. Er sieht vor, dass DGS-Mitglieder, die eine 40-stündi­ge curriculare Qualifizierung durchlaufen haben, ohne einen Antrag stellen zu müssen, Cannabis­arzneimit­tel verordnen dürfen.

Der Selektivvertrag soll Modellcharakter haben, geplant sei, allen Krankenkassen ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten, so der DGS-Präsident. Die Pläne für Selektivverträge mit den Krankenkassen sind ein Teil eines Eckpunktepapiers, das die DGS gemeinsam mit Mitgliedern des Bundestages und Kranken­kas­senvertretern zur Verbesserung der Versorgung mit Cannabinoiden herausgegeben hat.

Es sieht darü­ber hinaus die Weiterentwicklung der Praxisleitlinie „Cannabis in der Schmerzmedizin“ vor, deren aktua­lisierte Version Ende des Jahres vorliegen soll. © nec/aerzteblatt.de

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