Politik
Bundeskabinett billigt Gesetz für mehr digitale Anwendungen in der Pflege
Mittwoch, 20. Januar 2021
Berlin – Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) beschlossen. Mit dem Gesetz sollen unter anderem digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) in die Versorgung Einzug halten. Das Gesetz soll nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens Mitte des Jahres in Kraft treten.
Mit dem Gesetzentwurf erhalte das Gesundheitssystem ein „digitales Update“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Die Coronapandemie habe erneut den hohen Stellenwert der Digitalisierung veranschaulicht und gezeigt, wie sehr digitale Lösungen die Versorgung verbessern können.
„Gute Pflege braucht menschliche Zuwendung. Sinnvolle Apps und digitale Anwendungen können Pflegebedürftigen aber helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Deshalb machen wir digitale Helfer jetzt auch für Pflege nutzbar“, erläuterte Spahn einen der zentralen Bestandteile des DVPMG. Zudem entwickle man die Telematikinfrastruktur (TI), die elektronische Patientenakte (ePA) und das elektronische Rezept (E-Rezept) weiter.
Die Regelungen im Überblick
Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) sollen künftig von den Pflegebedürftigen genutzt werden, um den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen und Trainings zu stabilisieren oder zu verbessern oder die Kommunikation mit Angehörigen und Pflegefachkräften zu verbessern.
Dazu soll ein neues Verfahren zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen und zur Aufnahme in ein entsprechendes Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geschaffen werden. Auch die Pflegeberatung soll um digitale Elemente erweitert werden.
Zudem soll die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) weiterentwickelt werden: Versicherte erhalten die Möglichkeit, Daten aus DiGAs in ihre ePA einzustellen. Leistungen von Heilmittelerbringern und Hebammen, die im Zusammenhang mit DiGAs erbracht werden, sollen künftig vergütet werden. Auch soll ein verpflichtendes Zertifikat für die Informationssicherheit der DiGAs eingeführt werden.
Telemedizin und TI werden ausgebaut
Die Vermittlung von Vor-Ort-Arztterminen durch die 116117 soll um die Vermittlung telemedizinischer Leistungen ergänzt werden – auch der kassenärztliche Bereitschaftsdienst soll telemedizinische Leistungen anbieten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird laut Gesetzentwurf beauftragt, die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der ausschließlichen Fernbehandlung zu ermöglichen. Telemedizinische Leistungen sollen auch für Heilmittelerbringer und Hebammen ermöglicht werden.
Bezüglich der TI soll die Gematik den Auftrag erhalten, einen „sicheren, wirtschaftlichen, skalierbaren und an die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzer angepassten Zugang als Zukunftskonnektor oder Zukunftskonnektordienst“ zu entwickeln. Zusätzlich sollen die sicheren Übermittlungsverfahren zwischen Versicherten, Leistungserbringern und Kostenträgern künftig neben der E-Mail-Funktion auch einen Videokommunikationsdienst und einen Messagingdienst umfassen.
Versicherte und Leistungserbringer sollen ab 2023 digitale Identitäten erhalten, um sich zum Beispiel für eine Videosprechstunde sicher zu authentifizieren. Zur Stärkung grenzüberschreitender Patientensicherheit soll bis spätestens Mitte 2023 eine nationale E-Health-Kontaktstelle aufgebaut werden, so dass Versicherte ihre Gesundheitsdaten auch Ärzten im EU-Ausland sicher und übersetzt zur Verfügung stellen können.
E-Rezept und ePA werden weiterentwickelt
Für den Bereich der häuslichen Krankenpflege, außerklinischen Intensivpflege, der Soziotherapie, der Heil- und Hilfsmittel, der Betäubungsmittel und weiterer verschreibungspflichtiger Arzneimittel sollen elektronische Verordnungen eingeführt werden.
Um hierbei eine flächendeckende Nutzbarkeit der jeweiligen elektronischen Verordnungen sicherzustellen, werden die entsprechenden Erbringer der verordneten Leistungen (etwa Pflegedienste oder auch die Heil- und Hilfsmittelerbringer) zum sukzessiven Anschluss an die Telematikinfrastruktur verpflichtet. Die ihnen dadurch entstehenden Kosten sollen erstattet werden.
Bei der Gematik sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass das Interoperabilitätsverzeichnis zu einer „Wissensplattform“ weiterentwickelt und eine neue Koordinierungsstelle für Interoperabilität im Gesundheitswesen eingerichtet wird. So sollen die Bedarfe für die Standardisierung identifiziert und Empfehlungen für die Nutzung von Standards, Profilen und Leitfäden entwickelt und fortgeschrieben werden.
Digitale Gesundheitskompetenz im Fokus
Für das bereits bestehende Nationale Gesundheitsportal soll die Datenbasis weiter ausgebaut werden, in dem dort künftig noch mehr Informationen zur vertragsärztlichen Versorgung zugänglich gemacht werden. Die Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) werden beauftragt, entsprechende Daten zusammenzuführen und nutzbar zu machen. Versicherte sollen künftig auch über die ePA und das E-Rezept Informationen direkt auf dem Portal abrufen können.
Und: Leistungserbringer sollen durch eine gesetzliche Datenschutzfolgenabschätzung entlastet werden. Mit dem DVPMG übernimmt der Gesetzgeber für die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Komponenten der dezentralen Telematikinfrastruktur (etwa Konnektoren und Kartenlesegeräte) die sogenannte Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). © EB/aha/aerzteblatt.de

Wie oft ist hier von "soll, sollen" die Rede?
"Nun offenbart sich:
Der Fehlstart ist perfekt. Das Programm ist laut Bundesgesundheitsministerium, Stand Mitte Januar, in 111 von bundesweit 375 Ämtern „eingerichtet und betriebsbereit“. Das Ziel waren eigentlich 90 Prozent zum Jahresende 2020."
https://www.welt.de/wirtschaft/plus224648693/Corona-Gesundheitsaemter-schaffen-den-perfekten-Fehlstart.html

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