Ärzteschaft
Studierende gegen Amtsarztquote im Medizinstudium
Mittwoch, 20. Januar 2021
Berlin – Die Studierenden im Hartmannbund (HB) haben sich gegen eine Amtsarztquote ausgesprochen. Diese sei „keine Lösung für den Personalmangel im öffentlichen Gesundheitsdienst“, betonten die Studierendenvertreter heute. Sie wenden sich damit unter anderem gegen Pläne aus Sachsen-Anhalt.
„Für den öffentlichen Gesundheitsdienst braucht es zwar eine adäquate Lösung, eine Quotierung lehnen wir aber grundsätzlich ab“, erklärten Anna Finger und Philip Simon, die beiden Vorsitzenden des Medizinstudierendenausschusses.
Das Instrument verbaue Studienbewerbern schon vor Antritt des Studiums viele Möglichkeiten und widerspreche der Freiheit des Arztberufs und der Bildungsgerechtigkeit – ebenso wie die Landarztquote. Stattdessen müssten die Arbeitsbedingungen und die Gehälter der Amtsärzte verbessert und an das Niveau anderer Fachärzte angepasst werden.
Auch ein Quereinstieg in den öffentlichen Gesundheitsdienst, wie ihn unter anderem auch die Ärztekammer Sachsen-Anhalt vorschlägt, würde dem Personalmangel entgegenwirken können, meinen Finger und Simon.
Diese Maßnahmen könnten nicht nur viel kurzfristiger wirken, sondern auch langfristig positive Effekte auf den öffentlichen Gesundheitsdienst haben, ohne zu Lasten der Studienplätze und des ärztlichen Nachwuchses zu gehen.
In Sachsen-Anhalt sollen nach dem Willen der SPD-Minister künftig Studienplätze für angehende Amtsärzte reserviert werden. Sie wolle die Koalition dafür gewinnen, ein bereits bestehendes Programm für Landärzte entsprechend auszuweiten, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) kürzlich.
Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt hatte sich gegen eine Amtsarztquote ausgesprochen und dafür einen Quereinstieg ins Gespräch gebracht. „Eine von der Politik angeregte Amtsarztquote, analog zur Allgemeinmedizin, stellt keine sinnvolle und schnelle Abhilfe dar“, erklärte die Präsidentin der Ärztekammer, Simone Heinemann-Meerz.
Vielmehr sollten ausgebildete Ärzte, die etwa aus gesundheitlichen oder familiären Gründen aus dem Klinik- oder Praxisalltag ausschieden, für den Umstieg gewonnen werden. In der Allgemeinmedizin werde dieser Quereinstieg seit 2012 hervorragend angenommen.
Die Möglichkeit für den Quereinstieg in das Öffentliche Gesundheitswesen hat die Kammerversammlung laut Heinemann-Meerz im Herbst bereits geschaffen. Die notwendigen Mindestanforderungen seien erarbeitet und vom Vorstand der Ärztekammer beschlossen worden. Somit könne mit dem Quereinstieg sofort begonnen werden. © may/EB/aerzteblatt.de

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