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Ärzteschaft

Studierende gegen Amtsarztquote im Medizinstudium

Mittwoch, 20. Januar 2021

/Monkey Business, stock.adobe.com

Berlin – Die Studierenden im Hartmannbund (HB) haben sich gegen eine Amtsarztquote ausgesprochen. Diese sei „keine Lösung für den Personalmangel im öffentlichen Gesundheitsdienst“, betonten die Studie­rendenvertreter heute. Sie wenden sich damit unter anderem gegen Pläne aus Sachsen-Anhalt.

„Für den öffentlichen Gesundheitsdienst braucht es zwar eine adäquate Lösung, eine Quotierung lehnen wir aber grundsätzlich ab“, erklärten Anna Finger und Philip Simon, die beiden Vorsitzenden des Medizin­studierendenausschusses.

Das Instrument verbaue Studienbewerbern schon vor Antritt des Studiums viele Möglichkeiten und wider­spreche der Freiheit des Arztberufs und der Bildungsgerechtigkeit – ebenso wie die Landarztquote. Statt­dessen müssten die Arbeitsbedingungen und die Gehälter der Amtsärzte verbessert und an das Niveau an­derer Fachärzte angepasst werden.

Auch ein Quereinstieg in den öffentlichen Gesundheitsdienst, wie ihn unter anderem auch die Ärzte­kam­mer Sachsen-Anhalt vorschlägt, würde dem Personalmangel entgegenwirken können, meinen Finger und Simon.

Diese Maßnahmen könnten nicht nur viel kurzfristiger wirken, sondern auch langfristig positive Effekte auf den öffentlichen Gesundheitsdienst haben, ohne zu Lasten der Studienplätze und des ärztlichen Nach­wuch­­ses zu gehen.

In Sachsen-Anhalt sollen nach dem Willen der SPD-Minister künftig Studien­plätze für an­gehende Amtsärzte reserviert werden. Sie wolle die Koalition dafür gewinnen, ein bereits bestehendes Programm für Landärzte entsprechend auszuweiten, sagte Ge­sund­heits­mi­nis­terin Petra Grimm-Benne (SPD) kürzlich.

Die Ärzte­kammer Sachsen-Anhalt hatte sich gegen eine Amtsarztquote ausgesprochen und dafür einen Quereinstieg ins Gespräch gebracht. „Eine von der Politik angeregte Amtsarztquote, analog zur Allge­meinmedizin, stellt keine sinnvolle und schnelle Abhilfe dar“, erklärte die Präsidentin der Ärztekammer, Simone Heinemann-Meerz.

Vielmehr sollten ausgebildete Ärzte, die etwa aus gesundheitlichen oder familiären Gründen aus dem Klinik- oder Praxisalltag ausschieden, für den Umstieg gewonnen werden. In der Allgemeinmedizin werde dieser Quereinstieg seit 2012 hervorragend angenommen.

Die Möglichkeit für den Quereinstieg in das Öffentliche Gesundheitswesen hat die Kammerversammlung laut Heinemann-Meerz im Herbst bereits geschaffen. Die notwendigen Mindestanforderungen seien erarbeitet und vom Vorstand der Ärztekammer beschlossen worden. Somit könne mit dem Quereinstieg sofort begonnen werden. © may/EB/aerzteblatt.de

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