Ärzteschaft
Fachkunde Lasertherapie: Anforderungen für Nicht-Dermatologen
Montag, 25. Januar 2021
Euskirchen – Die Deutsche Dermatologische Lasergesellschaft (DDL) hat zusammen mit anderen Gesellschaften und Verbänden ein Curriculum der „Fachkunde für Anwendungen nicht-ionisierender Strahlungsquellen an der Haut des Menschen“ festgelegt. Dieses Curriculum sollen Ärzte ohne Facharztanerkennung „Haut- und Geschlechtskrankheiten“ künftig durchlaufen, um Lasertherapien an der Haut durchzuführen.
„Der von den dermatologischen Fachgesellschaften erarbeitete und konsentierte Lehrplan bietet eine ausgewogene und anwendungsbezogene Ausbildung, die eine qualitätsgesicherte und dem fachärztlichen Standard entsprechende Anwendung von Lasern an der Haut für Nicht-Dermatologen ermöglicht“, sagte DDL-Präsident Nikolaus Seeber.
Seit Anfang dieses Jahres dürfen nur noch approbierte Ärzte mit entsprechender Fachkunde Laseranwendungen mit einem hohen Risiko für schwere Verletzungen durchführen, beispielsweise die Entfernung von Tätowierungen.
Das nun vorgelegte Curriculum definiert die Anforderungen für diese Fachkunde für Nichtdermatologen. Ärzte müssen sie bis zum 31. Dezember 2021 nachweisen. Andere Laseranwendungen mit einem geringeren Verletzungsrisiko, zum Beispiel Haarentfernungen, dürfen auch weiterhin im Kosmetikstudio erfolgen.
„Die mindestens 60 Lerneinheiten Weiterbildung, die für den Erwerb der Fachkunde erforderlich sind, zeigen, dass für die Anwendung von Lasern an der Haut umfangreiches Wissen erforderlich ist“, betonte Ralph von Kiedrowski aus dem Vorstand des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen (BVDD). Zu den Risiken zähle beispielsweise das unsachgemäße Lasern von Frühformen des malignen Melanoms.
Neben der DDL und dem BVDD haben die deutsche dermalogische Gesellschaft, die deutsche Dermatologische Akademie, die Deutsche Gesellschaft für Dermatochirurgie und die Deutsche Gesellschaft für Biophotonik und Lasermedizin an der Fachkunde mitgewirkt. Die Gesellschaften haben das Curriculum über die Landesärztekammer Westfalen-Lippe der Bundesärztekammer vorgelegt. © hil/aerzteblatt.de

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