Politik
Bundestagsabgeordnete wollen Gesetzesinitiative zu Sterbehilfe vorstellen
Mittwoch, 27. Januar 2021
Berlin – Die Bundestagsabgeordneten Karl Lauterbach (SPD), Katrin Helling-Plahr (FDP) und Petra Sitte (Linke) wollen am kommenden Freitag einen interfraktionellen Gesetzentwurf zu Regelungen der Sterbehilfe in Berlin vorstellen. Das kündigte das Büro von Helling-Plahr heute in Berlin an.
Lauterbach und Helling-Plahr hatten bereits im vergangenen Dezember angekündigt, einen solchen Entwurf vorzulegen. Zur Begründung hatte Lauterbach auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im vergangenen Februar hingewiesen, das das Verbot geschäftsmäßiger Beihilfe zum Suizid gekippt hatte.
Dadurch sei ein teilweise „rechtsfreier Raum entstanden“. Man stimme in der Gruppe darin überein, „den Willen des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und der freien Willensbildung derjenigen, die sterbewillig sind und die darin stabil sind und sich das gut überlegt haben, Raum zu schaffen".
Ähnlich hatte sich Helling-Plahr geäußert. Nach ihren Angaben sollen mehrere Gesetzesänderungen in einem Sterbehilfegesetz zusammengefasst werden. Zentraler Punkt sei eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, um künftig eine Verschreibung des todbringenden Medikamentes Natrium-Pentobarbital an Suizidwillige zu ermöglichen – verbunden allerdings mit einer verpflichtenden Beratung, sagte sie den Zeitungen des Redaktionsnetzwerkes Deutschland.
„Wer das Medikament bekommen will, muss darlegen, dass er einwilligungsfähig ist, der Suizidwunsch dauerhaft ist und er autonom und in freier Entscheidung gebildet wurde – ohne Druck oder Einflussnahme von außen“, sagte Helling-Plahr.
„Es kann nicht sein, dass das Bundesverfassungsgericht das Recht auf einen selbstbestimmten Tod postuliert hat, es aber Sterbewilligen durch eine Anweisung von Gesundheitsminister Jens Spahn nicht möglich ist, an todbringende Medikamente zu gelangen, die sicher und schonend wirken“, beklagte Helling-Plahr. „Sie werden gezwungen, ins Ausland zu gehen, sich die Medikamente auf illegalen Wegen zu besorgen oder einen ungeeigneten Arzneimittelcocktail zu benutzen“, kritisiert sie.
Die katholischen Bischöfe hatten unterdessen ihre ablehnenden Position zum assistierten Suizid erneut betont.
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor etwa einem Jahr das 2015 beschlossene Verbot der organisierten Sterbehilfe gekippt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hält dennoch an seiner Anweisung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) fest, Anträge von Suizidwilligen auf Aushändigung einer tödlichen Dosis des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital abzulehnen. © kna/aerzteblatt.de

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