Ärzteschaft
Arzneimittelkommission informiert über Biosimilars
Donnerstag, 28. Januar 2021
Berlin – Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) informiert in der Neuauflage ihrer Broschüre zu Biosimilars über den Einsatz und das Sicherheitsprofil von Biosimilars. Die AkdÄ-Experten geben außerdem Empfehlungen zum Einsatz der Arzneimittel im Praxisalltag.
Biosimilars sind seit mehr als 13 Jahren in der Europäischen Union verfügbar und haben sich in dieser Zeit als vergleichbare therapeutische Alternativen etabliert. Das größere Wissen und bessere Verständnis über diese Arzneimittel haben in den vergangenen Jahren zu einer höheren Akzeptanz bei Ärzten und Patienten geführt.
In dem Leitfaden stellen die Autoren die Unterschiede zwischen biologischen und chemischen Arzneimitteln dar und erläutern wichtige Aspekte der Zulassung von Biosimilars. Außerdem gehen sie auf die Pharmakovigilanz und die Austauschbarkeit von Referenzarzneimitteln und Biosimilars ein.
„Inzwischen sind bereits 52 Biosimilars zu 16 verschiedenen Wirkstoffen in Deutschland verfügbar, darunter auch monoklonale Antikörper zum Einsatz bei onkologischen Erkrankungen“, informiert die AkdÄ. Daher wurde der Leitfaden um einige Informationen zu Biosimilars in der Onkologie erweitert.
Ein Kapitel widmen die Autoren zudem dem Nocebo-Effekt bei der Anwendung von Biosimilars. Darunter würden „die unerklärbaren, negativen Effekte bei der Anwendung eines Arzneimittels zusammengefasst, die auf der Basis von Wissen und negativen Erwartungen des Patienten über die schädlichen Auswirkungen einer Therapie, von psychosozialem Kontext und therapeutischen Bedingungen entstehen“, informieren die Autoren. Sie zeigten Wege und Strategien auf, wie Ärzte Nocebo-Effekte beim Einsatz von Biosimilars vorbeugen können. © hil/aerzteblatt.de

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